Share on facebook
Share on twitter
Share on linkedin
Share on print

Alles steht und fällt mit der Glaubwürdigkeit

Share on facebook
Share on twitter
Share on linkedin
Share on print

Das ist ein bezahlter Beitrag mit kommerziellem Charakter. Text und Bild wurden von der Firma Muster AG aus Musterwil zur Verfügung gestellt oder im Auftrag der Muster AG erstellt.

Autor: Pascal Jäggi

Freiburg Im Mittelpunkt der Affäre, die gestern am Kantonsgericht verhandelt wurde, steht ein unscheinbarer Mann. Aufgrund seiner Aussagen ist ein mutmasslicher Drogenring aufgeflogen, an dem fünf in der Region wohnhafte Männer beteiligt gewesen sein sollen. Zwei davon mussten sich schon vor dem Strafgericht des Saanebezirks verantworten, beide zogen die Entscheide an das Kantonsgericht weiter.

Während der Erste schon im Frühling beurteilt wurde, stand der Zweite, ein 31-jähriger Syrer, gestern vor dem Gericht. So viel vorneweg: Zu einem Urteilsspruch kam es gestern nicht, da ein Zeuge nicht zur Verhandlung erschienen ist. Seit dieser Angeschuldigte erstinstanzlich zu 34 Monaten Gefängnis ohne Bewährung verurteilt wurde, hat sich im anderen Fall eine interessante Änderung ergeben: Die Kantonsrichter hatten die Glaubwürdigkeit des Zeugen und Klägers weniger hoch eingeschätzt als die Bezirksrichter. Entsprechend hatten sie die Strafe reduziert; der Mann ist mittlerweile auf freiem Fuss (und als Zuschauer an der Verhandlung anwesend).

Genau diesen Punkt nahm nun Hervé Bovet, Verteidiger des 31-Jährigen, zum Anlass, eine starke Herabsetzung der Strafe für seinen Mandanten zu fordern. «Die Aussagen des Zeugen sind nicht so kohärent, wie es das Bezirksgericht dargestellt hat», so Bovet. Er habe unterschiedliche Angaben über die Mengen Kokain, die er gesehen haben will, gemacht und seine Angaben über die Lieferanten geändert. Auch seien zuerst drei und am Schluss fünf Personen in den Handel verwickelt gewesen, erklärte Bovet in einem detaillierten Plädoyer.

Widersprüche des Klägers

Einen weiteren wichtigen Punkt, der zur Verurteilung führte, ein tätlicher Angriff des Angeschuldigten auf den Kläger inklusive Freiheitsberaubung, bestritt Bovet. Auch dabei habe sich der Kläger in Widersprüche verstrickt, den Angriff habe es nicht gegeben. Verurteilt werden sollte sein Mandant nur für eigenen Kokainkonsum und die Weitergabe von Drogen an Kollegen. Bovet forderte eine Reduktion auf 90 Tagessätze à 10 Franken, die zur Bewährung ausgeschrieben werden sollten.

Staatsanwalt Raphaël Bourquin beharrte auf der erstinstanzlichen Strafe. «Die Glaubwürdigkeit des Klägers kann nicht so tief sein, wenn Untersuchungsrichter und Bezirksrichter sie für hoch eingeschätzt haben», sagte er.

Probleme mit Behörden

Wie schon bei der ersten Verhandlung (FN vom 23. März 2011) fiel der Angeschuldigte nicht nur positiv auf. Er fiel Gerichtspräsident Alexandre Papaux mehrfach ins Wort, was dieser erstaunlich locker nahm, und machte in seinem letzten Wort Aussagen, die nicht immer nachvollziehbar waren. Offenbar fühlt er sich missverstanden, sieht in allen nur Polizisten, die es schlecht mit ihm meinen. Im Gefängnis Bellechasse, wo er momentan einsitzt, ist es zu Auseinandersetzungen mit dem Personal gekommen. Nur eines wurde gestern klar: Er wünschte sich, mit Papaux von Mann zu Mann zu reden und alles zu klären. Dieser Wunsch konnte ihm gemäss Rechtssystem nicht gewährt werden.

Urteil muss warten

Wann das Urteil gefällt wird, hängt davon ab, ob der abwesende Zeuge noch befragt werden soll. Falls die Parteien das wünschen, findet eine nächste Sitzung erst am 20. Dezember statt.

Meistgelesen

Mehr zum Thema