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Alterslimite bleibt wohl, wie sie ist

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Mit einer neuen Version des Gesetzes über Gaststätten und Tanz möchte der Staatsrat den Jugendschutz verstärken und den Ausschank für alle alkoholischen Getränke erst ab einer Altersgrenze von 18 Jahren erlauben. Bisher konnte Bier und Wein konsumieren, wer 16 Jahre alt ist.

Diese Änderung des Artikels 53 dürfte aber bei der Grossratsdebatte nächsten Dienstag einen äusserst schweren Stand haben. Mit acht gegen drei Stimmen verwirft die vorberatende Kommission die vom Staatsrat gewünschte Anhebung der Altersgrenze. Zudem hat die Junge FDP eine Petition gegen die Gesetzesänderung eingereicht (siehe Kasten).

Die Abstimmung in der Kommission widerspiegelt im Grossen und Ganzen die Positionen der Parteien: Während die bürgerlichen Parteien die Änderung als Einschnitt in die persönliche Freiheit auffassen, ist die Linke in dieser Hinsicht eher geteilter Meinung.

Regeln auch im Privaten

 Didier Castella (FDP Pringy), Präsident dieser parlamentarischen Kommission, erwartet, dass die Kommission mit ihrer Haltung die Richtung der kommenden Ratsdebatte vorgibt und somit die bisherigen Altersgrenzen nicht angetastet werden. Gemäss Castella ist die Mehrheit seiner Kommission der Ansicht, ein totales Verbot für Unter-18-Jährige sei der falsche Weg. «Der Alkohol würde wohl ausserhalb der Gaststätten oder gar ausserhalb des Kantons konsumiert», fasst Castella das Hauptargument zusammen.

Dennoch sagt Castella, die Ratskommission sei auch ohne Totalverbot auf die Argumente und die Besorgnis der Regierung eingegangen. Deshalb unterstützt die Kommission den neuen Artikel, wonach Gaststätten nachts der Verkauf alkoholischer Getränke zum Mitnehmen zu verbieten ist.

In einem Punkt geht die Kommission gar weiter als der Vorschlag des Staatsrates. So will diese im Gastrogesetz Mindestregeln für nicht kommerzielle Veranstaltungen wie Massentrinkgelage nicht nur auf öffentlichem Grund einführen, sondern auch für private Räumlichkeiten.

Petition: 306 Unterschriften gegen eine Erhöhung des Mindestalters

F DP-Sekretär Savio Michellod hat gestern im Namen der Jungen FDP des Kantons Freiburg der Staatskanzlerin Danielle Gagnaux eine Petition «Nein zum Verbot des Alkoholverkaufs an Unter-18-Jährige» übergeben.

306 Personen wehren sich mit ihrer Unterschrift gegen diese Änderung im Gesetz über Gaststätten. Gemäss Michellod hat die Jungpartei die Unterschriften vor allem im französischsprachigen Kantonsteil gesammelt. 93 Unterschriften sind auch in elektronischer Form via Facebook eingegangen. Elektronische Unterschriften wie auch solche Minderjähriger hätten bei einer Volksinitiative nicht gegolten, die Petition hat aber einen informellen Charakter. Gemäss Michellod will die Junge FDP das Parlament vor der Debatte nächste Woche nochmals von einer Ablehnung dieses Artikels 53 überzeugen. Gemäss der Petition sei die Prävention wichtiger als ein Verbot bei Jungen. Auch würden durch das Verbot Junge bestraft, die kein Alkoholproblem haben. Letztlich würden sich Probleme auf einen Bereich ausserhalb der sozialen Kontrolle verschieben, so die Petition. uh

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