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Amtsantritt von Staatsräten und Oberamtmännern wird neu geregelt

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Wer neu in den Staatsrat oder in ein Oberamt gewählt wird, soll das Amt in Zukunft am 1. Januar antreten. Eine Gesetzesänderung soll bisherige Unklarheiten aus dem Weg räumen.

Neu gewählte Freiburger Staatsräte haben ihr Amt bisher unmittelbar nach der Vereidigung angetreten. Diese kurze Übergangszeit hat aber jeweils gewisse Schwierigkeiten bereitet – etwa bei der Beendigung ihres vorherigen Arbeitsverhältnisses oder auch bei der Amtsübergabe durch ihre Vorgänger.

Diese Problematik haben die Grossräte Nicolas Bürgisser (FDP, Giffers) und Chantal Pythoud-Gaillard (SP, Bulle) in einer Motion aufgeworfen und vorgeschlagen, dass die Amtszeit der Mitglieder des Staatsrats jeweils am 1. Januar nach den allgemeinen Wahlen erfolgen soll. 

Auch für Oberamtspersonen

Ein um zwei Wochen späterer Amtsantritt werde die Schwierigkeiten zwar nicht aus dem Weg räumen, schreibt der Staatsrat in seiner Antwort, aber er empfiehlt die Motion trotzdem zur Annahme und legt bereits einen entsprechenden Gesetzesentwurf vor, damit die neue Regelung schon beim Übergang von der jetzigen auf die nächste Legislatur umgesetzt werden kann. Beginn und Ende der Amtszeit seien in fast jeder Legislaturperiode Gegenstand von Diskussionen, und die bisherige Lösung sei mehrfach kritisiert worden, so der Staatsrat. Auch Themen wie der Gehaltsbezug und die Unterschriftsberechtigung seien derzeit kompliziert und würden mit einem Amtsantritt am 1. Januar vereinfacht.

In seinem Gesetzesentwurf will der Staatsrat die Regelung auch für die Oberamtspersonen übernehmen, für die sich die Problematik gleichermassen stellt. Und für neue Amtsinhaber solle bei einer Ergänzungswahl der Amtsantritt inskünftig auf den ersten Tag des Monats nach der Vereidigung fallen.

Direktionsverteilung nach Vereidigung möglich

Mit der Gesetzesänderung soll auch die Verteilung der Direktionen nach einer Wahl klarer geregelt werden. So wird der Begriff «neu konstituierter Staatsrat» in die Gesetzgebung aufgenommen. Die Mitglieder des neu konstituierten Staatsrats können unmittelbar nach der Vereidigung zusammenkommen, um die künftige Verteilung der Direktionen zu organisieren, auch wenn sie noch nicht im Amt sind. Der Transparenz halber soll diese Ämterverteilung der Öffentlichkeit mitgeteilt werden, sobald sie bekannt ist.

Regierungsprogramm und Finanzplan getrennt

Der Staatsrat nutzt die Gesetzesänderung auch zu einer weiteren Änderung. So hat das Gesetz bisher vorgeschrieben, dass ein Regierungsprogramm und ein Finanzplan für die Legislatur gemeinsam präsentiert werden müssen. Nun sieht das Gesetz zwei Stufen vor: ein Regierungsprogramm so bald wie möglich mit allgemeinen Zielen des Finanzplans und ein Finanzplan dann, wenn der Voranschlag für das zweite Amtsjahr steht.

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