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Angeklagter in Burgdorfer Tötungsprozess beteuert seine Unschuld

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Der 37-jährige Angeklagte hat den Vorwurf zurückgewiesen, im Februar 2018 einen Mann in Burgdorf BE getötet zu haben von sich. Er habe nichts mit diesem Fall zu tun, sagte er am Montag vor dem Regionalgericht Emmental-Oberaargau.

Seine DNA-Spuren stammten von früheren Besuchen beim Opfer, antwortete der Angeklagte mehrmals auf die Fragen des Gerichtspräsidenten. Er sei zum Zeitpunkt der Tat zuhause bei seiner Tochter gewesen.

Zuletzt sei er am Valentinstag im Jahr 2018 beim 55-jährigen Opfer in der Wohnung gewesen. Er habe damals Geld von seinen Eltern genommen und wollte für seine Ex-Freundin Blumen kaufen. Er sei aber zum Opfer gegangen, um dort mit ihm Drogen zu konsumieren. Er übernachtete anschliessend im Wohnzimmer auf dem Sofa, wie er dem Gericht sagte.

Der Angeklagte beschrieb das Verhältnis zum Opfer als kollegial. Sie hätten sich stets gegenseitig unterstützt. Knapp eine Woche nach dem letzten Besuch wurde der 55-Jährige nach Stich- und Schnittverletzungen tot in seiner Wohnung aufgefunden.

Der Angeklagte nannte auf Frage des amtlichen Verteidigers drei Personen, die mit dem Tötungsdelikt in Verbindung gestellt werden könnten. Zu diesen Personen machte er aber kaum weitere Aussagen.

Stimmt weiteren Delikten zu

Die Staatsanwaltschaft wirft dem 37-Jährigen Mann gemäss Anklageschrift auch diverse Drogendelikte und Diebstahl vor. Diesen stimmte der Angeklagte grösstenteils zu. Er habe Drogen in grösseren Mengen gekauft und diese in kleineren Mengen weiterverkauft. Die Delikte habe er mit einer Komplizin begangen, stand in der Anklageschrift. Mit dieser Frau hat er eine 5-jährige Tochter.

Der Angeklagte ist in der Schweiz geboren und ist italienischer Staatsangehöriger. Er hat die Schule und eine Berufslehre in der Schweiz abgeschlossen, wie er dem Gericht sagte. Sein Einkommen habe nie gereicht um davon zu Leben.

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