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Angezeigter Legehennenbetrieb: Freiburger Amt hatte den Hof vor kurzem kontrolliert

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Die Tierrechtsorganisation Tier im Fokus (TIF) wirft einem Grossbetrieb für Legehennen im Kanton Freiburg Tierquälerei vor. Das Freiburger Amt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen hatte den Betrieb im vergangenen Jahr kontrolliert und nur kleine Mängel festgestellt.

Die Tierrechtsorganisation Tier im Fokus (TIF) veröffentlichte am Sonntag Bilder aus zwei Geflügelbetrieben. Neben demjenigen in Freiburg auch noch aus einem im Kanton Aargau. Darauf zu sehen waren Hennen mit blutigen Verletzungen sowie zahlreiche apathische oder sogar tote Legehennen.

Die zuständigen kantonalen Veterinärämter seien bereits über die Missstände informiert worden, teilte TIF-Präsident Tobias Sennhauser auf Anfrage der Nachrichtenagentur Keystone-SDA mit.

Das Freiburger Amt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen habe seit Anfang April Kenntnis von der Untersuchung der Tierschutzorganisation Tier im Fokus, wie der stellvertretende Kantonstierarzt Vincent Schmid auf Anfrage der «Freiburger Nachrichten» sagt. Man habe jedoch den fraglichen Hof, welchen man nicht öffentlich identifizieren wolle, bereits im vergangenen Jahr bei einer routinemässigen Kontrolle inspiziert. Dabei seien kleinere Mängel festgestellt worden. Der Betreiber habe daraufhin belegen können, die Mängel behoben zu haben. 

In diesem Fall wurde entschieden, keine Nachkontrolle zu machen.

Als das Veterinäramt Anfang April von den Vorwürfen der Tierschutzorganisation erfahren habe, habe man den Betreiber des betroffenen Betriebs erneut um eine Stellungnahme gebeten. Nachdem diese geliefert worden sei, sei der Fall beim Freiburger Veterinäramt abgeschlossen worden. Ob die aktuelle Entwicklung das Freiburger Amt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen dazu bewegen wird, den Betrieb doch noch einmal zu inspizieren, konnte Vincent Schmid noch nicht sagen.

TIF will Anzeige erstatten

TIF werde gegen die betroffenen Tierhalter so bald wie möglich Anzeige wegen mehrfacher Tierquälerei einreichen, wie die Organisation schreibt. Eigentlich seien Hühner vor dem Tierschutzgesetz gleichermassen geschützt wie Hunde oder Katzen, schreibt TIF in einer Mitteilung. «Das Tierschutzgesetz schreibt vor, den Eigenwert der Hühner um ihrer selbst willen zu schützen», wird Sennhauser zitiert. Demnach dürfe niemand einem Tier ungerechtfertigt Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen.

Die kranken, verletzten oder toten Tiere in den beiden Betrieben seien vernachlässigt worden. Laut Tierschutzgesetz könne dies mit einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder einer Geldstrafe sanktioniert werden.

Massentierhaltung als Problem

Kein anderes sogenanntes Nutztier lebe in derart grossen Beständen wie das Huhn, schreibt TIF weiter. Bei 18‘000 Legehennen – die gesetzlich erlaubte Obergrenze – sei es unmöglich, jedes Tier einzeln zu betreuen.

Ein grosses Problem in so grossen Ställen sei der Kannibalismus. Dabei würden die Hühner einander die Federn vom Leib reissen oder sich an den Zehen picken. Dabei komme es zu Blutverlust, der für die Hühner lebensbedrohlich sein könne. Jeden Tag würden Hühner qualvoll im Stall sterben. «In der Massentierhaltung bleibt das Tierwohl auf der Strecke», so TIF-Präsident Sennhauser.

300 Betriebe im Kanton

Jeder zehnte Hof mit Mängeln

Das Freiburger Amt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen kontrolliert bis Ende 2023 alle rund 300 Geflügelproduzenten im Kanton Freiburg. Rund ein Drittel wurde bereits kontrolliert, und etwa zehn Prozent der Betriebe hätten dabei Mängel aufgewiesen, teilt der stellvertretende Kantonstierarzt Vincent Schmid mit. 

Seit dem 1. Januar 2021 ergänzen die kantonalen Veterinärdienste die Tierschutz-Grundkontrollen von Geflügelhaltungen mit einem Schwerpunktprogramm. Das Programm soll den Nachweis erbringen, dass die Haltungsbedingungen von Geflügel den minimalen Anforderungen der Tierschutzgesetzgebung entsprechen.

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