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Arbeit des Staatsarchivs wird gesetzlich geregelt

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 Der Bestand des Freiburger Staatsarchivs umfasst derzeit rund 120 000 Laufmeter; er wächst jährlich um durchschnittlich 300 Laufmeter an. Das Staatsarchiv arbeitet an der Digitalisierung der Dokumente. Mehrere Projekte sind derzeit im Gange. Mehr als 3000 Benutzer haben im letzten Jahr die Institution in Anspruch genommen.

Alleine diese Zahlen und Projekte zeigen, welche zentrale Rolle das Staatsarchiv als kollektives Gedächtnis wahrnimmt. Nun will die Regierung diese Rolle in Form eines zeitgemässen Archivierungsgesetzes festlegen. Er hat den Vorentwurf für das Gesetz über die Archivierung und das Staatsarchiv in die Vernehmlassung geschickt, wie er mitteilt. Der Staatsrat folgt mit diesem Schritt dem Beispiel mehrerer anderer Kantone. Gleichzeitig will er mit dem Inkrafttreten des Gesetzes das Staatsarchiv der Staatskanzlei angliedern. Bisher war es der Direktion für Erziehung, Kultur und Sport unterstellt.

Wie der Staatsrat schreibt, bestätigt das Gesetz den Status des Staatsarchivs als kulturelle Institution und legt den Schwerpunkt auf den Archivierungsprozess öffentlicher Dokumente und deren Konservierung. Aufgaben und Organisation des Staatsarchivs werden festgehalten, die Modalitäten des Zugangs sowie die Grundsätze des Schutzes vertraulicher oder sensibler Daten sind ebenso Gegenstand des Gesetzes. uh

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