Mit der Einführung eines neuen Bundesgesetzes Anfang dieses Jahres sind auf die Friedensgerichte neue Aufgaben und Anforderungen zugekommen. Da die Friedensgerichte durch das kantonale Einführungsgesetz als Schutzbehörde bezeichnet werden, müssen ihre Mitglieder über mehr Kompetenzen in diversen Gebieten verfügen.
Aus diesem Grund sucht der Justizrat nun konkret für alle Friedensgerichte im Kanton Fachleute im Bereich Gesundheit. Gemäss Justizrat können dies Ärzte, Krankenpfleger oder Fachleute in Psychiatrie und Psychologie sein.
Diese Fachleute sollen als nebenberufliche Beisitzer in der Gerichtsbehörde mitwirken. Sie nehmen an Verhandlungen teil, die von einem Richter präsidiert werden, und sie wirken an Entscheiden mit. Der Justizrat hat eine Bewerbungsfrist bis zum 17. Oktober festgelegt. uh