Für Jean-Daniel Schumacher, Präsident der Ärztegesellschaft des Kantons Freiburg, würde der vorgeschlagene Verfassungsartikel die Finanzierung des Gesundheitswesens grundlegend verändern. Dies würde sich klar zum Nachteil der Patienten, insbesondere der Pflegebedürftigen und der Chronisch-Kranken, auswirken sowie den Ärztemangel weiter verschärfen.
Mühe hat die Ärzteschaft insbesondere mit der Grundhaltung, auf welcher der Verfassungsartikel beruht. Dieser sei nur so gespickt mit Begriffen wie «Zweckmässigkeit, Wirksamkeit, Wirtschaftlichkeit, Wettbewerb» usw. Dass «santésuisse» versuchen werde, auf der Basis dieser Grundsätze Leistungen abzubauen, liege wohl auf der Hand. wb