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Asylrecht: «Wer auf sein Gewissen hört, spürt den warnenden Missklang»

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Autor: Regula Saner

Das neue Asyl- und Ausländerrecht, dem das Schweizer Stimmvolk am 24. September 2006 zustimmte, wurde damals von in- und ausländischen Beobachtern kritisch kommentiert. Viele bezweifelten, dass sich die neuen Gesetze mit den Menschenrechten vereinbaren liessen, deren Beachtung von der Bundesverfassung und vom Völkerrecht gefordert wird. Die im Februar 2007 gegründete Schweizerische Beobachtungsstelle für Asyl- und Ausländerrecht sowie die Plattform Asylon haben die Auswirkungen dieser seit Januar 2008 zusätzlich verschärften Gesetze auf die Betroffenen beobachtet und dokumentiert. Am Freitag werden die Ergebnisse nun an der nationalen Tagung des Interdisziplinären Instituts für Ethik und Menschenrechte der Universität Freiburg im Gespräch mit führenden Menschenrechtsexperten kritisch erörtert.

Das aktuelle Asylrecht birgt Unrecht

Mit dem Titel «Darf Unrecht Recht sein» gehen die Organisatoren der Tagung von der Prämisse aus, dass das herrschende Asylrecht Unrecht ist. Oder um es mit den Worten von Maja Wicki-Vogt von Asylon zu sagen: «Wer auf die Stimme des Gewissens achtet, spürt den warnenden Missklang und die Dringlichkeit einer menschenrechtskonformen Korrektur.» Die geltenden Einschränkungen und Verschärfungen im Asyl- und Ausländerrecht versetzten einen grossen Teil der Bevölkerung in schwere Konflikte mit der beruflichen Ethik, welche Massstäbe setzt für die moralischen Kriterien des Handelns, so Wicki weiter.

Marie Guisolan ist seit zehn Jahren Koordinatorin für das Asyl- und Flüchtlingswesen beim Kantonalen Sozialamt in Freiburg.

Gewissenskonflikte bei anwendenden Behörden

Es gibt Bereiche des revidierten Asylgesetzes, welche auch bei ihr Gewissenskonflikte auslösen. Konkret denkt sie an jene Gruppe von Menschen mit Nichteintretensentscheid und rechtskräftiger Wegweisungsverfügung, welche keine Sozialhilfe mehr erhalten, aber schon seit Jahren im Kanton leben. Das trifft derzeit auf 16 Personen zu, welche heute in der Notunterkunft La Poya von zehn Franken pro Tag leben müssen. 16 Menschen, bei denen eine Rückreise in ihr Heimatland aus verschiedenen Gründen nicht möglich ist (keine Rücknahmebereitschaft des Heimatlandes, keine Papiere etc.). Es sind aber auch Menschen, welche vor dem 1.1.2008 nicht genügend integriert werden konnten, um einen Aufenthaltsstatus zu bekommen.

Verunsicherung und Leiden durch Nothilfe

«Diese Leute haben keine Zukunft, leben von einem Tag zum andern und verfallen oft dem Alkoholismus. Und wir können nichts machen, das ist sehr schwer.» Kommt hinzu, dass jedem Flüchtling mit Nichteintretensentscheid das gleiche Schicksal droht, wenn er letztendlich doch nicht ausgeschafft werden kann. «Die Nothilfe macht nur Sinn, wenn sie zeitlich begrenzt ist», betont Guisolan darum. «Sie ist nicht die Lösung in allen Fällen. Die Idee der Verschärfung der Lebensbedingungen, die hinter dem Sozialhilfestopp steckt, funktioniert nicht, wenn die Leute nichts mehr zu verlieren haben.»

Bund soll handeln

Der Kanton Freiburg steht mit diesem Problem nicht alleine da. Am Mittwoch und Donnerstag gibt es deshalb ein Treffen zwischen Vertretern der Kantone und den zuständigen Bundesbehörden. Denn «die Eidgenossenschaft hat auch nach einem Jahr immer noch keine Lösung für die Rückkehr dieser Personen gefunden», kritisiert Guisolan. Sprich: die Kantone müsse diesen Umstand nun ausbaden. Sie erwarten nun vom Bund eine Antwort auf die Frage, wie er die Wegweisung vollziehen will.

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