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Asylrechtsreform bringt viele Vorteile

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 Meinungsbeitrag zur Abstimmung vom 5. Juni über die Revision des Asylgesetzes

 Ein Ja mit Überzeugung zur anstehenden Asylrechtsreform vom 5. Juni ist angezeigt, obwohl die SVP etwas übereifrig dagegen das Referendum ergriffen hat. Sie stört sich an den sogenannten «Gratisanwälten», die sie für zu teuer und überflüssig erachtet. Doch der Begriff «Gratisanwälte» ist irreführend, denn es sind Juristen, die nach Absprache mit dem Bund von der schweizerischen Flüchtlingshilfe den Asylanten zur Verfügung gestellt werden, um sie im Asylverfahren zu beraten und ihnen bei einem allfälligen Rekurs gegen einen negativen Asylentscheid an die Hand zu gehen. Um das Asylverfahren zu beschleunigen, beträgt die Beschwerdefrist neu nur noch sieben Tage (heute 30 Tage), was den Beizug von Juristen notwendig macht. Im Testbetrieb in Zürich hat sich gezeigt, dass die Kosten pro Fall nur rund 1300 Franken ausmachen. Ausserdem können die Juristen die Verbeiständigung ablehnen, wenn ein Rekurs offensichtlich erfolglos erscheint.

 Anhand der positiven Ergebnisse des Testbetriebs mit weniger und schneller erledigten Beschwerden, scheint es, dass die eifrige SVP gemerkt hat, dass sie wohl vorschnell und ohne sich zu bedenken das Referendum ergriffen hat. Auf jeden Fall hat sie sich dahin gehend geäussert, auf eine Kampagne weitgehend zu verzichten. Und sie tut gut daran, denn die Gesetzesrevision bringt zahlreiche Vorteile wie schnelle Asylverfahren mit kurzen Fristen in Bundeszentren–was es ermöglicht, unechte Asylanten, sogenannte Wirtschaftsflüchtlinge, rasch aufzudecken und rasch auszuschaffen. Und da helfen Juristen, dass die Prinzipen der Rechtsstaatlichkeit eingehalten werden.

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