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Auch der vierte Kummerbub muss nicht ins Gefängnis

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Bereits zum dritten Mal musste das Kantonsgericht über einen jungen Mann urteilen, der sich an nächtlichen Krawallfahrten beteiligt hatte. Wie von der Verteidigung gefordert, erhält der Täter eine bedingte Strafe.

Der Fall beschäftigt die Freiburger Justiz seit Jahren: 2014 unternahmen vier Männer – bekannt geworden unter der Bezeichnung Kummerbuben – in verschiedenen Nächten Krawallfahrten, welche an Szenen aus Stanley Kubricks «Uhrwerk Orange» erinnern. Die jungen Männer aus dem Kanton Bern setzten Gegenstände in Brand, bedrohten Passanten und sollen gar mit einer Paintballpistole aus einem Fahrzeug hinaus um sich geschossen haben.

Die meisten dieser Taten geschahen im Kanton Bern, weil die Täter das schwerste der ihnen vorgeworfenen Delikte, einen vollendeten Raub, im Seebezirk begingen, hatte das Strafgericht des Seebezirks über den Fall zu urteilen, später das Freiburger Kantonsgericht. Auch das Bundesgericht beschäftigte sich bereits zwei Mal mit einem der Täter, zuletzt wiesen die Lausanner Richter im Herbst vergangenen Jahres die Angelegenheit ein weiteres Mal zur Neubeurteilung an das Kantonsgericht zurück.

Endgültiger Schlussstrich

Das Kantonsgericht dürfte nun einen endgültigen Schlussstrich unter den Fall gezogen haben: Es verurteilt auch den vierten der Kummerbuben zu einer bedingten Strafe, wie es dessen Verteidiger Patrik Gruber gefordert hatte. Der junge Mann war bei der ersten und zweiten Beurteilung durch das Kantonsgericht als einziger Täter zu einer teilbedingten Strafe verurteilt worden; seine Mittäter waren bereits bei der ersten Beurteilung mit bedingten Strafen davongekommen und hatten das Urteil akzeptiert.

Das Bundesgericht hatte vergangenen Herbst geurteilt, dass für zwei der vom Beschuldigten mutmasslich begangenen Sachbeschädigungen im Zusammenhang mit den Paintballschüssen die Beweisgrundlagen fehlten. Ausserdem sei das Kantonsgericht bei der Festsetzung der Strafe falsch vorgegangen.

Weil die Staatsanwaltschaft vor Kantonsgericht signalisiert hatte, dass sie eine bedingte Strafe akzeptieren würde, ist ein nochmaliger Weiterzug des jüngsten Urteils an das Bundesgericht unwahrscheinlich. Staatsanwalt Markus Julmy gestand ein, dass unter Anwendung der vom Bundesgericht entwickelten Grundsätze eine bedingte Strafe auszusprechen sei. Julmy machte indes keinen Hehl daraus, dass er von der besagten Praxis nicht viel hält.

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