Am 16. und 17. Januar 2013 haben Beamte der Freiburger Kantonspolizei an der Alten Brunnengasse 20 Prostituierte kontrolliert. Dabei stellte sich heraus, dass drei von ihnen illegal dort arbeiteten: Sie hatten sich weder angemeldet, noch besassen sie eine Arbeitsbewilligung. Vor Ort war auch ein 34-Jähriger, der während den Ferien der Verantwortlichen für das Haus zuständig war. Er hätte dafür sorgen müssen, dass die Prostituierten sich anmelden und über gültige Papiere verfügen. Zudem stellte sich heraus, dass er Arbeitslosengeld bezog, obwohl er immer wieder einige Monate für verschiedene Unternehmen gearbeitet hatte.
Bedingte Strafe und Busse
Die Freiburger Staatsanwaltschaft hat den Mann mittels Strafbefehl zu einer Geldstrafe von 50 Tagessätzen à 30 Franken mit einer Bewährungsfrist von zwei Jahren verurteilt. Dazu kommt eine Busse von 1000 Franken. Die Prostituierten wurden zu einer Busse von je 100 Franken verurteilt. njb