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Auch Ständeratskommission will legale Eizellenspende für Ehepaare

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Die Spende einer Eizelle ist bislang in der Schweiz verboten. Deren Legalisierung hat am Dienstag aber die nächste Hürde genommen: Nach dem Ja des Nationalrats befürwortet nun auch die zuständige Ständeratskommission eine entsprechende Motion.
Keystone sda

Die Legalisierung der Eizellenspende nimmt die nächste Hürde: Nach dem Ja des Nationalrats befürwortet nun auch die zuständige Ständeratskommission eine entsprechende Motion. Bis zu einer gesetzlichen Regelung ist es aber noch ein langer Weg.

Der Vorstoss geht als nächstes an den Ständerat. Dort ist der Ausgang offen. Der Entscheid in der vorberatenden Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur (WBK-S) fiel mit 6 zu 5 Stimmen, wie die Parlamentsdienste am Dienstag mitteilten. Die grosse Kammer hatte die Motion mit 107 zu 57 Stimmen bei 16 Enthaltungen angenommen.

Wohl Jahre von Lösung entfernt

Stimmt die kleine Kammer als Zweitrat zu, hat der Bundesrat und mit ihm die Verwaltung den Auftrag, eine gesetzliche Grundlage für die Legalisierung der Eizellenspende zu schaffen und deren Rahmenbedingungen festzulegen. Gemäss Motionstext soll die Möglichkeit künftig Ehepaaren offenstehen, bei welchen der Unfruchtbarkeitsgrund bei der Frau liegt.

Zunächst soll die Regierung aber eine Roadmap vorlegen, die alle offenen Fragestellungen zum Sachverhalt thematisiert. Der Bundesrat soll regelmässig über den Fortschritt der Arbeit informieren. Aktuell sind neben der Eizellenspende in der Schweiz anonyme Samenspenden und die Leihmutterschaft verboten.

Selbst bei einer raschen Behandlung dürften wohl Jahre vergehen, bis in der Schweiz legal ein Baby mit einer gespendeten Eizelle gezeugt werden könnte. Ein Referendum und damit ein Volksentscheid wären bei einem Ja des Parlaments zu einer entsprechenden Gesetzesvorlage so gut wie sicher.

Ethikkommission offen für neue Regeln

In den Augen der Befürworter einer Neuregelung führt das momentane Verbot der Eizellenspende zu einer «inakzeptablen Ungleichbehandlung». Mit der Legalisierung der Eizellenspende würden Ehepaare, bei denen der Unfruchtbarkeitsgrund bei der Frau liegt, den Ehepaaren gleichgestellt, bei welchen der Unfruchtbarkeitsgrund beim Mann liegt.

Die heutige Regel zwinge unfruchtbare Frauen mit Wohnsitz in der Schweiz, ins Ausland zu gehen, um ihren Kinderwunsch zu erfüllen. Paare, bei denen der Mann unfruchtbar ist, könnten jedoch eine Samenspende in der Schweiz in Anspruch nehmen.

Auch die Mehrheit der Nationalen Ethikkommission (NEK) ist der Ansicht, dass das Verbot der Eizellenspende in Anbetracht der Zulässigkeit der Samenspende diskriminierend sei und sich auf eine fragwürdige naturalistische Rechtfertigung stütze. Innerhalb von Europa kennt neben der Schweiz nur noch Deutschland ein Verbot der Eizellenspende.

Warnung vor voreiligem Entscheid

Skeptischer ist der Bundesrat und mit ihm eine Kommissionsminderheit. Sie argumentieren, die im Gesetz festgeschriebene Evaluierung des erst unlängst geänderten Fortpflanzungsmedizingesetzes sei noch nicht abgeschlossen. Erste Resultate seien im Jahr 2023 zu erwarten. Die Eizellenspende müsse im Kontext der Gesamtentwicklung beurteilt werden.

Die Kritiker einer Legalisierung haben vor allem ethische, aber auch medizinische Bedenken. Im Unterschied zur Samenspende stelle die Eizellenspende einen körperlich invasiven und potenziell gesundheitsgefährdenden Eingriff dar, war während der Debatte im Nationalrat zu hören.

Zudem bezweifeln die Gegnerinnen und Gegner, dass bei einer Legalisierung der Eizellenspende ausreichend Schweizerinnen zur Spende bereit wären, um die Nachfrage zu decken. So könnten Frauen aus ökonomisch unterprivilegierten Ländern für eine Spende ausgebeutet werden.

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