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Aufarbeitung des CS-Dramas: Schwerpunkt bei Arbeit von Regierung 

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Die PUK klärt bis im Herbst den Niedergang der Credit Suisse auf. Dabei ist sie auf das Wohlwollen der UBS angewiesen.

Der Kollaps der altehrwürdigen Credit Suisse war für den Schweizer Finanzplatz ein Schock. Jahrelanges Missmanagement, eine unglaubwürdige Neuausrichtung und Geldabflüsse in historischem Ausmass liessen die 167 Jahre alte Bank innert weniger Monate zusammenbrechen.

Die Hintergründe des Niedergangs und der Rettung arbeitet seither eine Parlamentarische Untersuchungskommission (PUK) auf. Es ist erst das fünfte Mal, dass die «schärfste Waffe des Parlaments» zum Einsatz kommt. Allerdings beleuchtet das Gremium die Verfehlungen des CS-Managements nur am Rande. Der Fokus der Untersuchung liegt auf der «Geschäftsführung des Bundesrats, der Bundesverwaltung und anderer Träger von Aufgaben des Bundes im Zusammenhang mit der Notfusion der Credit Suisse mit der UBS».

Keine Wahrheitspflicht für Bank-Bosse

Der Schwerpunkt auf die Arbeit von Regierung und Verwaltung spiegelt sich in den Kompetenzen, welche die 14 Parlamentarier unter der Freiburger Mitte-Ständerätin Isabelle Chassot besitzen.

Sie verfügen zwar über weitgehende Zugangsrechte und können etwa die geheimen Protokolle der Bundesratssitzungen oder klassifizierte Informationen des Nachrichtendienstes einsehen. Bei Privatpersonen und Unternehmen stossen sie aber an Grenzen. So besteht für Privatpersonen keine Pflicht, vor der Kommission die Wahrheit zu sagen. Und vorgeladene Zeugen wie UBS-Präsident Colm Kelleher oder sein früherer Amtskollege bei der CS, Axel Lehmann, müssen keine Dokumente herausrücken.

«Es ist zu beachten, dass aufgrund des Untersuchungsauftrags die PUK ausschliesslich behördliche Dokumente einsehen kann. Unterlagen der Banken gehören nicht dazu», sagt PUK-Sekretärin Ursina Jud auf Anfrage. Allerdings besteht für die Kommission die Möglichkeit, Zugang zu Unterlagen von Privatpersonen oder Privatunternehmen anzufordern.

Beim CS-Crash wären vor allem die Protokolle der Verwaltungsratssitzungen aufschlussreich. Ein Beispiel: Wie verschiedentlich kolportiert wurde, lehnte CS-Präsident Axel Lehmann vier Monate vor dem Untergang eine grosse Liquiditätsspritze ab. Offenbar glaubte er stur ans Überleben seiner Bank. Im Verwaltungsrat erhielt Lehmann die Rückendeckung der angelsächsischen Mitglieder, eine kleinere Schweizer Fraktion wollte verhandeln. Was genau hinter den Kulissen im Verwaltungsrat diskutiert wurde, steht in einem Protokoll – doch die UBS ist nicht verpflichtet, es offenzulegen.

Auf die Frage, ob die PUK Einsicht in solche CS-Verwaltungsratsprotokolle verlangt habe, gibt das Kommissionssekretariat lediglich eine allgemeine und vage Antwort: Man habe nicht auf die gesetzlich eingeräumten Informationsrechte verzichtet. Welche Dokumente die Kommission eingefordert und erhalten hat, gibt sie wegen der ihr auferlegten Schweigepflicht nicht preis.

Klar ist: Die UBS kann entscheiden, welche Unterlagen ihrer früheren Konkurrentin sie vorlegen will. Dem Vernehmen nach ist bei der UBS die Bereitschaft da, die Kommission vollumfänglich zu unterstützen. Das erstaunt insofern nicht, als die UBS kein Problem damit haben dürfte, Unterlagen zu präsentieren, in denen die früheren CS-Granden schlecht wegkommen.

Die PUK ist in dieser Frage also auf das Wohlwollen der UBS angewiesen. Sie besitzt kaum Kompetenzen, um selbst tiefschürfende Recherchen in der Privatwirtschaft zu leisten, und dürfte sich deshalb auf die Rolle der Bundesbehörden konzentrieren. Ganz andere Voraussetzungen hatte hier die vom Bundesrat eingesetzte Bergier-Kommission, die zwischen 1996 und 2002 die Rolle der Schweiz im Zweiten Weltkrieg sowie den Verbleib der nachrichtenlosen Vermögen aufarbeitete. Sie erhielt einmaligen Zugang zu Bankarchiven, müsste aber nach dem Abschluss ihrer Arbeit Tausende Kopierseiten Material wieder an die Banken abliefern.

PUK kann bei CS-Archiv nichts ausrichten

Der Bericht, den PUK-Präsidentin Isabelle Chassot im Herbst abschliessen will, wird zweifellos wichtige Erkenntnisse zum Niedergang der Credit Suisse liefern. Doch der eng gefasste Untersuchungsauftrag sowie der beschränkte Zugang zum CS-Archiv könnten die Aussagekraft schmälern. Hinzu kommt, dass die gesammelten Akten der PUK selbst 50 Jahre unter Verschluss bleiben und somit nicht nachprüfbar sind.

Umso wichtiger wäre es, dass die historische Forschung an den Erkenntnissen der PUK anknüpfen und offene Fragen klären könnte. Doch dafür wäre ein Zugang zum CS-Archiv unabdingbar – und hier sträuben sich die Grossbanken seit Jahren.

Sacha Zala, Präsident der Schweizerischen Gesellschaft für Geschichte, hatte deshalb gehofft, dass die PUK hier etwas ausrichten könnte. In einem Brief an PUK-Präsidentin Isabelle Chassot schrieb er im Juni: «Sollten dereinst Forschende die Bankenkrise 2023 wissenschaftlich aufarbeiten wollen, wäre der Zugang zu den Akten der CS von unschätzbarem Wert. Ohne die Akten aus dem Archiv der CS wird es kaum möglich sein, die Perspektive der CS umfassend und quellenbasiert in die Analyse einfliessen zu lassen.»

Im November erhielt Zala allerdings eine abschlägige Antwort. «Die Handlungsmöglichkeiten der PUK sind ausschliesslich politischer Natur und beziehen sich nur auf Organe und Personen, die der parlamentarischen Oberaufsicht unterstehen. Die private Credit Suisse als solche kann deshalb nicht Untersuchungsgegenstand der PUK sein», antwortete Chassot. «Aus den genannten Gründen verfügt die PUK nicht über die Kompetenz, die CS beziehungsweise die UBS als ihre Rechtsnachfolgerin rechtlich zur Aufbewahrung ihrer Akten zu verpflichten.»

Regeln zur Aufbewahrung sind dürftig

Der Historiker Sacha Zala kann diese formaljuristischen Argumente zwar nachvollziehen. Dennoch findet er, es brauche jetzt eine breitere Debatte darüber, wie die Schweiz mit den Archiven ihrer wichtigsten Unternehmen umgehen will. Tatsächlich gibt es für private Unternehmen nur wenige Regeln, wie diese ihre Archive zu bewirtschaften haben.

«Grundsätzlich muss auch ein Konzern wie die UBS nur seine Buchhaltungsunterlagen zehn Jahre lang aufbewahren – danach kann er sie theoretisch schreddern», sagt Zala. Natürlich hätten zahlreiche grosse Unternehmen professionell geführte Archive. Doch die Qualität der gesicherten Bestände falle wegen der fehlenden rechtlichen Vorgaben sehr unterschiedlich aus, und oft zeigten sich gerade die Archivare der Banken wenig kooperativ. «Das ist aus Sicht der historischen Forschung ein Problem, weil unser Bild dieser Unternehmen so zwangsläufig unscharf bleibt. Wir sollten deshalb – in Zusammenarbeit mit der Wirtschaft – darüber nachdenken, wie wir das korrigieren können.»

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