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Augenmass und Vernunft sind immer geboten

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Ein Nein zur Durchsetzungsinitiative der SVP gehört auf jeden Stimmzettel, der am kommenden 28. Februar in die Urne wandert. Sie ist unnötig und in mehrfacher Hinsicht verfassungswidrig. Un-nötig deswegen, weil bereits die von der SVP eingebrachte Ausschaffungsinitiative genügend streng ist, da das Parlament adäquate Ausführungsbestimmungen erlassen hat. Zugegebenermassen haben die eidgenössischen Räte eine verfassungsmässig gebotene Härtefallklausel eingebaut, die der rigiden SVP nicht in den Kram passt. Sie mögen eben Fremde nicht und würden sie am liebsten alle aus unserem Lande schmeissen.

Dann ist dieses unnötige Volksbegehren verfassungswidrig, weil es die Justiz aushebelt und so gegen das Prinzip der Gewaltentrennung verstösst. Die Gerichte sollen verpflichtet werden, nach einem Strafrechtskatalog alle straffälligen Ausländer auszuweisen. Dabei wird nicht unterschieden, ob jemand Personen umgebracht hat oder zwei Mal mit dem Zug schwarzgefahren ist. Das Gericht darf nicht prüfen, ob die Ausweisung verhältnismässig ist oder nicht. Dabei verpflichtet die Bundesverfassung die Behörden, verhältnismässig, also dem Fall angepasst, zu entscheiden. Doch da behaupten die SVP-Exponenten, ihre Initiative gehe vor. Falsch! Verhältnismässigkeit ist ein Teil der Menschenrechtskonvention, der die Schweiz vor über 50 Jahren beigetreten ist. Und die geht zwingend vor. Da bleibt zu hoffen, dass die Richter sich nicht erblöden, dem Druck der SVP nachzugeben und das Prinzip der Verhältnismässigkeit aufzugeben.

Der Zürcher Neo-Nationalrat Hans-Ueli Vogt, Rechtsprofessor, hat sich dahin gehend verlauten lassen, dass hier geborene Secondos nicht ausgeschafft werden dürfen und müssen, wie dies eigentlich die Initiative vorschreibt. Doch da irrt Vogt. Der Initiativtext ist klar, und bereits heute werden hier geborene Secondos mit bundesgerichtlicher Billigung des Landes verwiesen. Doch auch für sie gilt der Grundsatz der Verhältnismässigkeit. Wenn es einem straffälligen Secondo tatsächlich nicht zumutbar ist, wird ihn ein Gericht nicht wegweisen.

 Und dass es zum Schluss ganz klar ist: Wer in diesem Land als Gast straffällig wird, muss bei einer gewissen Schwere der Tat das Land verlassen. Aber bitte, mit Augenmass und Vernunft!

«Die Initiative der SVP ist unnötig und in mehrfacher Hinsicht verfassungswidrig.»

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