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Ausführungsgesetz zur Opferhilfe

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Express

Ausführungsgesetz zur Opferhilfe

freiburg Am 1. Januar 2009 treten ein neues Bundesgesetz über die Hilfe an Opfer von Straftaten und die entsprechende Verordnung des Bundesrates in Kraft. Auf den Vorschlag des Staatsrates des Kantons Freiburg hat der Freiburger Grosse Rat gestern Donnerstagmogen das kantonale Ausführungsgesetz angepasst, so dass auch dieses Gesetz gleichzeitig wie die Bundeserlasse Gültigkeit erlangt. Gleichzeitig wurde der Modus der Kostenaufteilung unter den Gemeinden der heute gültigen Berechnungsregel angepasst. Geändert wurden ebenfalls die diversen Einsprachemöglichkeiten. Dies hat zum Ziel, die Anzahl der Beschwerden an die Gesundheitsdirektion zu vermindern. wb

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