In einer Vernehmlassung des eidgenössischen Justizdepartementes wurden die Kantone aufgerufen, Stellung zu nehmen zu Änderungen im Strafrecht und Militärstrafrecht betreffend Ausschaffung krimineller Ausländer. Der Freiburger Staatsrat sieht einen grossen zusätzlichen Arbeitsaufwand auf die kantonalen Behörden zukommen. Sie brauchten Zeit für eine pragmatische Umsetzung. Die Aufgabenteilung zwischen den Ämtern müsste geklärt werden. Auch sollten die Staatsanwaltschaften sich noch äussern. Freiburg erachtet deshalb eine Umsetzung nicht vor 2017 als möglich. uh
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