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Autofahrer schiesst mit Druckluftpistole auf Velofahrer

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Ein 26-jähriger Mann ist verurteilt worden, weil er in Kerzers aus einem Auto heraus mit einer Luftpistole in das Bein eines Velofahrers geschossen hat.

Das hört man auch nicht jeden Tag: Ein Velofahrer ist letzten November auf der Murtenstrasse in Kerzers vom Geschoss aus einer Luftpistole getroffen worden. Den Schuss hat ein 26-jähriger Mann abgegeben, der den Zweiradfahrer mit seinem Auto überholte. Er traf ihn ins linke Bein und flüchtete in Richtung Murten. Das Opfer hat in der Folge Strafanzeige wegen einfacher Körperverletzung eingereicht. Der Täter wurde nun verurteilt.

Mehrere Waffen

Als die Behörden beim im Seebezirk wohnhaften Autofahrer eine Hausdurchsuchung machten, fanden sie eine Softair-Glock-17-Druckluftwaffe. Sie konnte klar dem Vorfall mit dem Velofahrer zugeordnet werden. Er hatte auch noch eine Softair-Nuprol-Elektrowaffe und eine mit Kugeln für Softair-Waffen gefüllte Flasche. Die Softair Glock 17 befand sich in einer unverschlossenen Schublade und die Softair Nuprol unter einem Kleiderhaufen; beide Waffen waren geladen. Der Mann konnte keinen Kaufvertrag für die Waffen vorlegen. Ausserdem war er nicht im Besitz eines Waffenscheins.

Darüber hinaus wurde in seinem Fahrzeug eine Gasflasche entdeckt, die ebenfalls beschlagnahmt wurde. Zudem stellte man fest, dass er ein Gurtschloss im Sicherheitssystem seines Fahrzeugs angebracht hatte.

Kein Unbekannter

Die Freiburger Staatsanwaltschaft hat den Mann nun verurteilt. Zum einen wegen einfacher Körperverletzung, zum anderen wegen Verstosses gegen die Strassenverkehrsordnung, im Speziellen für das Führen eines mangelhaften Fahrzeugs und für die Nebenbeschäftigung beim Fahren. Ausserdem wegen Straftaten und Verstössen gegen das Bundeswaffengesetz.

Der junge Mann ist kein Unbekannter bei der Justiz. Er wurde zwischen Januar 2020 und Oktober 2022 wegen verschiedener Straftaten fünfmal verurteilt. «Aufgrund dieser Vorstrafen kann nur eine ungünstige Prognose für das zukünftige Verhalten des Angeklagten gestellt werden. Daher wird die heute verkündete Strafe nicht zur Bewährung ausgesetzt. Zudem wird der am 30. Januar 2020 gewährte Aufschub widerrufen», hält die Staatsanwaltschaft im Strafbefehl fest. Der Mann wurde zu einer unbedingten Geldstrafe von 80 Tagessätzen zu 90 Franken sowie zu einer Busse von 500 Franken verurteilt. Zusammen mit den Verfahrenskosten bekam er eine Rechnung über 8247 Franken.

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