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Autofahrer und Polizisten schildern ihre Begegnung sehr unterschiedlich – der Autofahrer wird gebüsst

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Die Freiburger Staatsanwaltschaft stellt Strafbefehle aus.
Aldo Ellena/a

Eigentlich geht es nur um eine Parkbusse. Doch am Schluss wird der Autobesitzer wegen Beschimpfung verurteilt.

Was ist am 8. Juli letzten Jahres auf dem Parkplatz beim Bahnhof Freiburg passiert? Ein 36-jähriger Guineer sagt, er habe sein Auto parkiert und sei rasch zum Kiosk gegangen, da er kein Münz für den Parkautomaten gehabt habe. Als er mit dem Wechselgeld zurückgekommen sei, habe ihm ein Polizist bereits eine Parkbusse ausgestellt. Er habe ihm erklärt, dass er nur kurz Geld geholt habe, doch der Polizist habe ihm gar nicht zuhören wollen.

Der Autolenker sagt, er habe sich daraufhin in sein Auto gesetzt, enttäuscht über die Reaktion des Polizisten. Kurz darauf habe ihm dieser die Busse und den Einzahlungsschein durch das offene Beifahrerfenster geworfen und ihn dabei als «Blödmann» betitelt. Das habe ihn schockiert, so dass er ausgestiegen sei und dem Polizisten gesagt habe, dafür könne er ihn anzeigen.

«Wem glaubt ein Richter?»

Doch dieser habe nur gesagt: «Was meinst du, wem ein Richter glauben wird?» Und dann habe er sich mit seinem Kollegen über ihn ausgelassen. Er selber sei wieder in sein Auto gestiegen. Er habe den Motor noch nicht angelassen, als der Polizist ihm androhte, er werde ihm noch eine zweite Busse ausstellen, da er nicht angeschnallt sei.

Sehr aggressiv

Der Polizist hingegen sagt, er habe ein Auto ohne Parkschein gesehen. Als er dabei gewesen sei, eine Busse auszustellen, sei der Lenker gekommen und habe gesagt, er habe beim Kiosk Münz geholt. Der Autofahrer sei aggressiv geworden und habe ihn als «Blödmann» und «Hurensohn» beschimpft. 

Der Gebüsste sei ins Auto gestiegen und sei an ihm und seinem Kollegen vorbeigefahren, ohne angeschnallt zu sein. Als er ihn darauf hingewiesen habe, dass dies eine zweite Busse nach sich ziehen könnte, sei der Mann ausgestiegen und habe ihn auf sehr aggressive Weise erneut beschimpft. Als er endlich wieder ins Auto gestiegen sei, habe er noch eine Runde auf Parkplatz gedreht und dabei geschrien.

Kollege gibt Ausschlag

Sowohl der Autolenker als auch der Polizist haben eine Anzeige gegen den jeweils anderen eingereicht. Der Freiburger Staatsanwalt Patrick Genoud hat nun den Guineer mittels Strafbefehl verurteilt. Er hält fest, dass sich die Schilderungen des Hergangs diametral widersprechen – dass aber der Kollege des Polizisten den Ablauf gleich schildert wie der angezeigte Polizist.

Darum verurteilt der Staatsanwalt den Autofahrer wegen Beschimpfung zu einer bedingten Geldstrafe von sieben Tagessätzen, dies mit einer Bewährungsfrist von zwei Jahren, und zu einer Busse von 300 Franken. Dazu kommen Verfahrenskosten von 310 Franken.

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