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Bald zwei Sonntagsverkäufe ohne Bewilligung im Kanton Freiburg?

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Autor: arthur zurkinden

Heute Dienstag beginnt die Februar-Session des Grossen Rates. Gleich am ersten Tag steht ein heisses Thema an: Es geht um die Anzahl Sonntagsverkäufe ohne Restriktionen.

Ende Dezember 2007 hat das Parlament in Bern beschlossen, dass die Kantone höchstens vier Sonntage pro Jahr bezeichnen können, an denen Arbeitnehmer in Verkaufsgeschäften ohne Bewilligung beschäftigt werden dürfen. Die Grossräte Emmanuel Waeber (CVP, St. Antoni) und Jean-Denis Geinoz (FDP, Bulle) haben diese Revision des Bundesgesetzes zum Anlass genommen, eine Motion einzureichen. Sie verlangen, dass mittels einer Revision des Gesetzes über die Ausübung des Handels die Gemeinden ermächtigt werden, vier Sonntage pro Jahr zu bezeichnen, an denen Sonntagsverkäufe erlaubt sind.

Staatsrat für zwei Sonntagsverkäufe im Jahr

In seiner Antwort hat der Staatsrat sich bereit erklärt, eine neue Bestimmung für ausserordentliche Sonntagsöffnungen ins Gesetz aufzunehmen. Nicht einverstanden ist er aber mit den Motionären, dass die Gemeinden die Kompetenz erhalten, die Daten der Sonntagsverkäufe festzulegen. Diese Kompetenz soll beim Kanton bleiben. Zudem sprach er sich ganz klar für bloss zwei Sonntage im Jahr aus, einer im Advent und einer im Frühjahr. «Mit zwei Sonntagen pro Jahr berücksichtigt der Staatsrat die Bedürfnisse der Konsumenten und des Handels und wahrt gleichzeitig den Ausnahmecharakter der Sonntagsverkäufe», begründete er seine Haltung.

Mit Staatsrat einverstanden

«Ich bin mit dem Staatsrat 100-prozentig einverstanden», hält nun der Motionär Emanuel Waeber gegenüber den FN fest. Auch Mitmotionär Jean-Denis Geinoz könne sich der Meinung der Freiburger Regierung anschliessen. Sie wollen aber dem Staatsrat vorschlagen, dass er drei Daten für Sonntagsverkäufe festlegt. Die Gemeinden sollen dann selber bestimmen können, an welchen zwei der drei Daten sie Sonntagsverkäufe erlauben.

Opposition von links

Gegen diese Forderung ist mit einer Opposition der linken und der Mitte-Links-Parteien zu rechnen, zumal bekanntlich noch immer kein Gesamtarbeitsvertrag mit dem Verkaufspersonal zustande gekommen ist. Sie wehren sich gegen eine Verschlechterung der Arbeitsbedingungen. Weil dieses Geschäft schon in einer früheren Session traktandiert war, hat die SP bereits damals die Nein-Parole beschlossen.

Sind sich aber die CVP, FDP und SVP einig, so hat die Motion keine Mühe, überwiesen zu werden. In diesem Falle hat dann der Staatsrat ein Jahr Zeit, um dem Grossen Rat die entsprechende Gesetzesrevision zu unterbreiten. Er hat bereits früher verlauten lassen, dass er die Frage der Sonntagsverkäufe gleichzeitig mit den Öffnungszeiten am Samstag regeln will. Das Stimmvolk wird sich voraussichtlich im September 2009 über letztere Frage äussern, da das Referendum zustande gekommen ist.

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