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Baukommission zeigt möglichen Fahrplan für den Bau der neuen ARA

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Am Mittwochabend fand die Delegiertenversammlung der ARA Seeland Süd statt. Die Delegierten genehmigten alle Geschäfte und erhielten Einblick in die nächsten Schritte.

Am Mittwochabend fand die Delegiertenversammlung der Abwasserreinigungsanlage (ARA) Seeland Süd in Muntelier statt, durchgeführt von Präsidentin Ursula Schneider Schüttel. In der Einleitung gab sie der Hoffnung Ausdruck, dass der Verband bald einmal die Baubewilligung für die geplante neue ARA erhalten werde. «Bei regelmässigen Nachfragen beim Kanton werden wir immer wieder vertröstet», so die Präsidentin.

Peter Jaberg, Präsident Baukommission ARA Seeland Süd, zeigte die aktuellen und kommenden Schritte zum Bau auf. Er erklärte den geplanten Ablauf, immer vorbehaltlich möglicher Einsprachen oder Beschwerden. Im kommenden Monat werden die Baugesuchsunterlagen für die Abwasser-Transportleitung zwischen Kerzers und Muntelier eingereicht. Ausserdem werden die wichtigsten Submissionen betreffend Bau und Ausrüstung der ARA durchgeführt. Diesbezüglich zeigte Peter Jaberg drei Meilensteine auf. Den ersten hat die Baukommission auf April 2025 festgelegt: Dann soll die Bauphase 1 der ARA Seeland Süd realisiert sein; ebenso die Bauphase 1 der ARA Kerzers sowie die Anschlussleitung von der ARA Kerzers zur ARA in Muntelier und der Anschluss der ARA Kerzers an die ARA Seeland Süd.

Im September 2026 soll der zweite Meilenstein realisiert sein: Die Bauphase 2 der ARA Kerzers mit dem Rückbau der alten ARA und der Inbetriebnahme der neuen ARA Kerzers soll dann vollendet sein. Den Höhepunkt bildet der dritte Meilenstein: «Wenn alles nach Plan läuft, kann im Dezember 2027 die ARA Seeland Süd komplett in Betrieb genommen werden», so Peter Jaberg.

Geschäfte waren unbestritten

Die Delegierten genehmigten die Rechnung, das Budget sowie Investitionen im Betrag von rund 6,3 Millionen Franken. Der voraussichtliche Baubeginn – sofern alles nach Plan läuft – ist für Herbst 2022 vorgesehen.

Ebenfalls einstimmig und diskussionslos wurde das Finanzreglement genehmigt. Grund für das neue Reglement: Mit der Einführung des neuen Gesetzes über den Finanzhaushalt der Gemeinden im Zusammenhang mit HRM2 muss jede gemeinderechtliche Körperschaft ein Finanzreglement einführen. Das Finanzreglement des Abwasserverbandes Seeland Süd entspricht inhaltlich grösstenteils dem Musterreglement, das vom Amt für Gemeinden ausgearbeitet wurde. Auf Empfehlung der Finanzkommission wurden noch einzelnen Anpassungen vorgenommen. Die Inkraftsetzung des Reglements erfolgt auf den 1. Januar 2022, vorbehaltlich der Genehmigung durch den Kanton.

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