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Bedingte Freiheitsstrafe für Raser

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Fast doppelt so schnell wie gesetzlich erlaubt ist ein Raser im August letzten Jahres durch den unteren Sensebezirk gefahren. Dafür wurde er jetzt zu mehr als einem Jahr bedingter Freiheitsstrafe verurteilt.

Ein Autofahrer hielt die Hauptstrasse bei Wünnewil am 4. August 2022 offenbar für die deutsche Autobahn. Am helllichten Tage bretterte der 38-Jährige mit 153 Stundenkilometern in Richtung Flamatt. Die Höchstgeschwindigkeit liegt dort bei 80 Kilometern pro Stunde, rund halb so viel, wie der Tacho des Rasers anzeigte. Dabei blieb er nicht unbemerkt und musste sich am Bezirksgericht in Tafers dafür verantworten.

Die Staatsanwaltschaft befand den Angeklagten der qualifizierten groben Verletzung der Verkehrsregeln schuldig und verurteilte ihn zu 13 Monaten bedingter Freiheitsstrafe mit einer Probezeit von zwei Jahren. Zudem muss er eine saftige Busse von 5000 Franken berappen und die Gerichtskosten von 1250 Franken übernehmen.

Weniger Raser

Raserdelikte werden immer seltener. Vor fünf Jahren waren es noch 46 Personen, die auf den Strassen des Kantons Freiburg bedeutend zu schnell unterwegs waren, ein Jahr später noch 30 und 2022 nur noch 14 Personen. Rund zwei Drittel der Raserdelikte der letzten fünf Jahre wurden gemäss Zahlen der Kantonspolizei von jungen Männern von 18 bis 30 Jahren verübt. 

Kommentar (1)

  • 07.03.2023-Leser

    Gibt es wirklich weniger Raserdelikte ??? Mein Eindruck ist, dass es weniger Kontrollen gibt , da die Polizei wohl andernorts involviert ist… ich habe den Eindruck, dass sich das Fahrverhalten in den letzten 10 Jahren total verschlechtert hat, fährt man ausserorts 85 wird man fast immer überholt…

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