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Bedingte Gefängnisstrafe wegen Raub in Totenkapellen

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Zwei Männer hatten in verschiedenen Freiburger Kirchen und Totenkapellen Geld aus Kondolenzkarten und Opferstöcken gestohlen. Einer wurde nun wegen bandenmässigen Diebstahls zu einer bedingten Gefängnisstrafe verurteilt.

Bandenmässiger Diebstahl. So lautet das Urteil für einen 74-jährigen Mann, der zusammen mit einem Komplizen rund 5500 Franken aus mehr als 30 Kondolenzurnen und Opferstöcken im Sensebezirk und der Agglomeration Freiburg gestohlen hatte. Die Freiburger Staatsanwaltschaft hat einen entsprechenden Strafbefehl ausgestellt. 

Die Männer drangen zwischen Mai 2021 und April 2022 in Kapellen und Kirchen in St. Antoni, Giffers, Plaffeien, Wünnewil, Ueberstorf, Heitenried, Alterswil, Tafers, Rechthalten und Bürglen ein.

Das Vorgehen der beiden Männer war dabei immer dasselbe: Einmal im Gebäude, fischten sie mithilfe eines Klebstoffs, welchen sie an einer Antenne befestigt hatten, die Kondolenzkarten aus den Urnen. Nachdem sie das Geld aus den Karten entwendet hatten, legten sie die Karten zurück in die Urne oder verbrannten sie.

Einer der beiden Täter wurde nun zu einer bedingten Gefängnisstrafe von sechs Monaten verurteilt. Die Probezeit beträgt dabei zwei Jahre. Der beschuldigte Mann kann gegen den Strafbefehl Einsprache erheben. Das Urteil für den zweiten Angeklagten steht noch aus. Dazu kommen noch diverse hängige Zivilklagen von geschädigten Familien.

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