Die Freiburger Staatsanwaltschaft hat einen Freiburger verurteilt, der mit seinem Auto zu schnell gefahren war und einen Unfall mit fünf Verletzten verursacht hat.
Schuldig wegen fahrlässiger einfacher Körperverletzung und wegen fahrlässiger schwerer Körperverletzung – so lautet das Urteil der Staatsanwaltschaft des Kantons Freiburg im Fall eines Autofahrers. Was war geschehen? Der 57-Jährige war im Juni 2021 mit seinem Alfa Romeo zwischen Galmiz und Sugiez unterwegs. Während dieser Fahrt war er einen Moment unaufmerksam, hatte ein zu hohes Tempo auf dem Tachometer und hielt den Abstand zum vorausfahrenden Auto nicht ein. In der Folge verlor er die Kontrolle über sein Auto. Dieses kollidierte mit der linken Vorderseite gegen das rechte Heck einer Berner Autofahrerin. Ihr Fahrzeug wurde durch den Aufprall auf die Gegenfahrbahn geschleudert, wo es von einem entgegenkommenden Fahrzeug frontal erfasst wurde. Alle fünf Insassen der Fahrzeuge wurden bei diesem Unfall verletzt.
Vier Frauen verletzt
Die Berner Autofahrerin gab später an, dass sie zum Zeitpunkt des Unfalls den Blinker gestellt hatte, um auf einem Rastplatz am Waldrand anzuhalten. Sie gab an, dass ihrer Meinung nach genügend Platz vorhanden war, um das Fahrzeug rechts zu überholen. An viel mehr erinnerte sie sich nicht mehr. Sie erlitt verschiedene Verletzungen, musste per Helikopter ins Inselspital geflogen werden und wurde später operiert. Sie reichte Strafklage gegen den fehlbaren Lenker ein. Das Gleiche machten auch ihre zwei Mitfahrerinnen, die ebenfalls mehrfach verletzt wurden.
Zu spät gesehen
Die Fahrerin des entgegenkommenden Fahrzeugs erlitt beim Unfall mehrere Brüche. Sie war mehrere Wochen lang in Spitalpflege und war danach noch Monate lange teilweise nicht arbeitsfähig. Sie gab gegenüber der Polizei an, sich kaum an den Unfall zu erinnern. Gegen den Lenker des Unfallwagens hat sie Strafklagen wegen fahrlässiger Körperverletzung eingereicht. Im Strafbefehl beurteilt die Staatsanwaltschaft die Verletzungen von zwei der Frauen als leicht, von den beiden anderen als schwer.
Der Fahrer selbst wurde leicht verletzt. Er gab bei der Befragung an, dass er den Wagen vor sich erst im letzten Moment gesehen habe – zu kurz, um noch ein Brems- oder Ausweichmanöver einzuleiten. Der Blutalkoholtest fiel bei ihm negativ aus.
Busse und Geldstrafe
Der Autofahrer wurde schliesslich per Strafbefehl zu einer bedingten Geldstrafe von 110 Tagessätzen zu 140 Franken verurteilt. Die Staatsanwaltschaft legte die Probezeit auf zwei Jahre fest. Der Mann muss eine Busse von 3500 Franken bezahlen. Auf seine Kosten gehen auch die Auslagen für das Verfahren, sodass er schliesslich eine Rechnung von 5788 Franken erhalten hat.
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