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Bedingte Geldstrafen für zwei prügelnde Jugendliche

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Zwei junge Männer sind verurteilt worden, weil sie auf einen anderen Jugendlichen eingeschlagen hatten. Die beiden Täter hatten weitere Delikte verübt.

August 2021: Ein paar Jugendliche spielen auf dem Sportplatz von Flamatt Fussball. Einige junge Männer, teils noch minderjährig, sprechen zwei der spielenden Jungs an. Weil sie keine Probleme haben wollten, verlassen die beiden den Platz und entfernen sich in Richtung Bahnhof. Doch sie werden dennoch gestoppt: Bei der Anlieferrampe des Coop-Ladens überraschen sie vier andere Jugendliche. Es sind die gleichen, die sie vorher auf dem Sportplatz angemacht hatten.

Der Rest der Geschichte steht in den Dossiers der Strafbefehle der Staatsanwaltschaft: Einer der beiden konnte demzufolge fliehen und alarmierte auf Höhe der nahe gelegenen Tankstelle die Polizei. Auf den anderen prügelten die Mitglieder der Gruppe sofort ein. Sie schlugen ihn auf den Rücken, in den Bauch, auf die Rippen und zielten auf den Kopf. Er wurde zu Boden gezerrt und versuchte sein Gesicht vor den Schlägen zu schützen, bis die Jugendlichen dann endlich von ihm abliessen.

Zwei der vier Täter, die zum Zeitpunkt der Tat 20 und 21 Jahre alt waren, hat die Staatsanwaltschaft nun per Strafbefehl verurteilt wegen versuchter einfacher Körperverletzung. Einer erhielt zusätzlich eine Verurteilung wegen Schwarzfahrens. Das Verdikt der Behörde: eine bedingte Geldstrafe von 100 Tagessätzen zu 40 Franken sowie eine Busse von 400 Franken.

Weitere Delikte

Beim anderen stehen weitere Delikte auf der Anklagetafel: So hat er etwa einer Drittperson ein Motorrad überlassen, das später in einen Unfall verwickelt wurde. Er tat dies, obwohl er wusste, dass sein Kumpel keinen gültigen Führerausweis hatte. Weiter ist er wegen einer Übertretung gegen das Betäubungsmittelgesetz und wegen Schwarzfahrens verurteilt worden. In seinem Fall lautet das Verdikt auf eine bedingte Geldstrafe von 150 Tagessätzen zu 30 Franken sowie eine Busse von 500 Franken.

Die weiteren Mitglieder der Prügelgruppe waren zum Zeitpunkt der Tat minderjährig. Gegen sie gibt es deshalb ein separates Verfahren beim Jugendgericht.

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