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Bedingte Geldstrafen gegen Klima-Aktivistinnen und Aktivisten 

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Ab Dienstag stehen gut dreissig Aktivistinnen und Aktivisten von Extinction Rebellion und des Klimastreiks vor Gericht. Andere sind schon per Strafbefehl verurteilt worden.

Aktivistinnen und Aktivisten von Extinction Rebellion sind immer wieder in der Stadt Freiburg aktiv, so auch in der Nacht vom 10. auf den 11. März 2020, als dreizehn Leute, darunter auch Minderjährige, mit Fischkleister an verschiedensten Orten Plakate anbrachten. «Umweltnotstand: Wo ist deine rote Linie?» oder «Warum machen wir nicht fürs Klima, was wir gegen die Pandemie machen?» stand unter anderem auf den Plakaten. 

Und in der Nacht vom 26. auf den 27. November warfen weitere Aktivistinnen und Aktivisten Farbbeutel gegen die Fassaden von Banken, Fastfood-Ketten und international tätigen Gesellschaften. 

Bedingte Geldstrafen

Die Freiburger Staatsanwaltschaft hat die beteiligten Volljährigen mittels Strafbefehl zu bedingten Geldstrafen von 10 bis 40 Tagessätzen und zu Bussen zwischen 300 und 500 Franken verurteilt, dies wegen Sachschadens. Die Minderjährigen mussten sich vor dem Jugendgericht verantworten.

Verurteilt wurde unter anderem auch Anne Casabene; die 50-Jährige sass im März 2020, als sie Plakate aufklebte, noch für die SP im Generalrat. Den FN sagte sie auf Anfrage:

Ich habe aufgehört, daran zu glauben, dass die Politik noch rasch genug reagieren kann, um den Klimawandel aufzuhalten.

Darum brauche es den Druck der Strasse.

Der Klimawandel mache ihr – gerade auch als Mutter – Angst. Viele Jugendliche fühlten sich von den Erwachsenen im Stich gelassen. «Wir müssen für die kommenden Generationen reagieren und handeln.» Deshalb engagiere sie sich für die Anliegen von Extinction Rebellion. Die jetzige Politik führe nur dazu, dass den Kindern ein Schuldgefühl eingeimpft werde, so Casabene. «Einige verzichten darum auf Flugreisen und schränken sich im Alltag ein, während andere weiterhin das Flugzeug von Zürich nach Genf nehmen.» Darum brauche es nun Verbote und strikte Regeln, um die Erderwärmung zu stoppen.

Extinction Rebellion und andere Organisationen suchten nach alternativen Lebensentwürfen und nach Lösungen. «Das ist konstruktiv», sagt Casabene. «Zudem tut es gut, mit anderen Aktivistinnen und Aktivisten seine Emotionen und Ängste zu teilen.»

Prozess

Sie müssen vor Gericht, weil sie den Eingang zum Einkaufszentrum blockierten

Am 29. November 2019  um 17 Uhr steuerten einige junge Leute der Organisation Extinction Rebellion und von Klimastreik mit Einkaufswagen zum Haupteingang des Einkaufszentrums Fribourg-Centre. Sie ketteten sich an die Wagen, während sich drinnen und draussen weitere Demonstrierende postierten. Andere zogen rot gekleidet, mit einer weissen Maske und stumm durch das Einkaufszentrum und über die Strasse. Sie riefen am Black Friday zu weniger Konsum auf. 

Diese Aktion hat nun ein juristisches Nachspiel am Gericht: Ab Dienstag müssen sich 32 Aktivistinnen und Aktivisten vor Gericht verantworten. Sie sind zwischen 19 und 62 Jahre alt. 

Die meisten von ihnen wurden mittels Strafbefehl verurteilt, den sie nun anfechten. Angeklagt sind sie wegen Verstosses gegen das Gesetz über die öffentlichen Sachen, Widerhandlungen gegen Anordnungen der Polizei und Störung der öffentlichen Ordnung. Die Angeklagten werden von rund zehn Anwältinnen und Anwälten vertreten.

Nach der Aktion hatte das Einkaufszentrum Fribourg-Centre keine Anzeige gegen die Aktivistinnen und Aktivisten eingereicht, ihnen aber den Zugang zum Zentrum auf drei Jahre hinaus verboten. njb

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