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Bedingte Strafe für jungen Drogendealer

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«Ich bereue meine Taten und entschuldige mich für mein Verhalten.» Dies waren die Worte eines 21-Jährigen an die Adresse des Strafgerichts Sense, bevor sich dieses gestern für die Urteilsberatung zurückzog. Seine Einsicht und die Argumente der Verteidigung trugen Früchte: Das Gericht unter dem Vorsitz von Reinold Raemy verurteilte den im Kanton Bern wohnenden Mann zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 24 Monaten mit einer Probezeit von fünf Jahren. Zudem muss er eine Busse von 1500 Franken und dem Staat eine Ersatzforderung von 12 000 Franken bezahlen sowie die Verfahrenskosten von 24 400 Franken übernehmen. Das Gericht folgte mit dem Urteil dem Antrag der Verteidigung; die Staatsanwaltschaft hatte 30 Monate, sechs davon unbedingt, beantragt.

Am Vormittag hatte das Gericht zu ergründen versucht, wie der junge Mann schon vor drei oder vier Jahren mit Betäubungsmitteln in Berührung kommen und zum Drogendealer werden konnte. Er sei an Goa-Partys gewesen, wo viele seiner Kollegen konsumiert hätten, erzählte er. «Am Anfang war ich neugierig und wollte es ausprobieren. Später wurde es fast normal, weil alle anderen es auch taten.»

Der Mann schluckte regelmässig Ecstasy- und Ritalinpillen, rauchte Marihuana, nahm LSD-Filze, Amphetamine und konsumierte auch MDA-Kristalle und Psilocybin-Pilze. Erst gab er den Stoff nur an Kollegen weiter. Als sich dies herumsprach, wollten andere auch etwas. «Ich machte anfangs nicht viel Gewinn. Es reichte nur, um meinen Konsum zu decken», sagte er. «Später ist es eskaliert. Es kamen immer mehr Anfragen.»

Weil er mehr Stoff verkaufte, bekam er günstigere Ankaufspreise und kaufte grössere Mengen. Das Geld habe ihn blind gemacht. Er hatte einen Hauptlieferanten und über 32 Kunden. Bevor er im Juni 2014 verhaftet worden ist, hat er monatlich 3000 Franken mit dem Handel verdient. Zudem beschäftigte er sogenannte Läufer; Jugendliche, die für ihn die Ware auslieferten. Gedanken über mögliche Konsequenzen seines strafbaren Handelns habe er sich erst während der einmonatigen Untersuchungshaft gemacht.

Den Sensebezirk versorgt

«Auf den ersten Blick sieht er wie der nette Junge von nebenan aus. Aber man darf sich davon nicht täuschen lassen. Sein Handeln wiegt schwer», sagte Staatsanwältin Christiana Dieu-Bach. Für sie war klar, dass der Angeklagte die zentrale Rolle eines gut organisierten Netzwerks war. Er habe beträchtliche Mengen umgesetzt und während drei Jahren ein System mit teils minderjährigen Auslieferern aufgebaut. «Er hat den ganzen Sensebezirk mit Betäubungsmitteln versorgt; auch minderjährige Kunden», hielt sie fest. «Er hat beträchtliche Umsätze erzielt und konnte zeitweise davon leben.» Zwei strafmildernde Punkte gestand Christiana Dieu-Bach dem jungen Mann zu: Er ist nicht vorbestraft und zeigte sich nach seiner Verhaftung sehr kooperativ.

Der Antrag der Staatsanwältin beinhaltete eine Freiheitsstrafe von 30 Monaten, sechs Monate davon unbedingt, abzüglich der einmonatigen Untersuchungshaft, der Rest bedingt mit einer Probezeit von drei Jahren. Da er die Strafe im Kanton Bern absitze, könne er allenfalls dank einer elektronischen Fussfessel seiner heutigen beruflichen Tätigkeit weiter nachgehen, meinte sie in ihrem Plädoyer.

Heute drogenfrei

Pflichtverteidigerin Nathalie Weber-Braune setzte sich für eine ausschliesslich bedingte Strafe ein, damit die Resozialisierung nicht gebremst werde. Ihr Mandant sei heute vollkommen weg von den Drogen, habe eine feste Arbeitsstelle, sei in einer Beziehung und habe sich von seinen früheren Kollegen aus dem Milieu getrennt. Das jugendliche Alter zur Tatzeit mildere die Schuld. «Er besass als 18-Jähriger nicht die nötige Reife, dieses Handeln an Partys richtig einzuschätzen», sagte sie. «Sein Ziel war es nie, möglichst viel Geld zu verdienen.» Trotz der grossen Vielfalt an Betäubungsmitteln, mit denen ihr Mandant zu tun hatte, seien es immer noch Partydrogen gewesen. «Die sind mit Heroin oder Kokain nicht zu vergleichen.»

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