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Bei der Kompensation für das Asylzentrum Guglera verlangt Freiburg Nachbesserungen

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Die Kompensation für Polizeieinsätze und die Zuteilung der Asylsuchenden durch den Bund an den Kanton Freiburg haben bezüglich des Zentrums Guglera nicht richtig geklappt. Beides soll nun angepasst werden.

Er habe erfahren, dass der Kanton Freiburg nur einen kleinen Teil der kriminellen Ausländer ausschaffe, zudem seien Sicherheitskräfte des Bundesasylzentrums Guglera gezwungen gewesen, «sanfte Gewalt» anzuwenden, weshalb nun Strafverfahren gegen sie hängig seien. Grossrat Rudolf Vonlanthen (FDP, Giffers) wollte deshalb in einer Anfrage vom Staatsrat verschiedene Informationen rund um die Guglera.

In seiner Antwort erinnert der Staatsrat Vonlanthen nun daran, dass der Kanton nicht in den Betrieb des Bundesasylzentrums involviert sei und er deshalb beispielsweise die Frage nicht beantworten könne, «was eine asylsuchende Person in der Guglera die Steuerzahlenden kostet». Weiter erklärt der Staatsrat, dass die Wegweisung von ausländischen Staatsangehörigen nicht mit der Ausschaffung von Personen aus einem Bundesasylzentrum verwechselt werden dürfe. Wegweisungen von Asylsuchenden würden vom Bundesamt für Migration angeordnet, und der Kanton Freiburg sei im Gegensatz zu anderen Kantonen noch nie sanktioniert worden, weil er diese Pflicht nicht erfüllt habe. 

Mehr Polizeieinsätze

Zu den Fragen betreffend den Betrieb der Guglera konnte der Staatsrat Vonlanthen darüber informieren, dass sich derzeit zwischen 45 und 75 Asylsuchende dort aufhalten. Seit der Eröffnung seien dem Zentrum 1470 Personen zugewiesen worden, und es seien 260 kontrollierte Wegweisungen innerhalb von 140 Tagen erfolgt. Im gleichen Zeitraum registrierte das Bundesamt 722 Verschwundene.

Betreffend den Einsatz der Kantonspolizei antwortete der Staatsrat, dass diese in einer ersten Phase von April 2018 bis Juli 2019 vier Mal in der Guglera habe intervenieren müssen. Von Juli bis Dezember 2019 seien es 33 Mal gewesen und von Januar bis Ende April 2020 65 Mal.

Neue Berechnungen

Gemäss Verordnung des Bundes habe der Kanton Freiburg 2019 dafür vom Bund 253’000 Franken erhalten. Da dieser Betrag womöglich unangemessen sei, überlege man sich eine neue Regelung dieser Sicherheitspauschalbeiträge.

Ebenfalls Gespräche zwischen dem Bund und dem Kanton gab es bezüglich des Kontingents der Asylsuchenden für die Kantone. Laut Verteilschlüssel würden dem Kanton Freiburg 3,7 Prozent aller Asylsuchenden zugeteilt, dank dem Bundesasylzentrum würden aber als Ausgleich zu den 250 Plätzen in der Guglera 50 Asylsuchende im Jahr weniger zugeteilt. Dies habe zwar 2019 nicht richtig funktioniert, werde nun aber neu berechnet, und der Ausgleich werde auf 2021 verschoben, schreibt der Staatsrat.

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