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Bei Einzonierung soll der Besitzer zur Kasse gebeten werden

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Autor: Arthur Zurkinden

Freiburg Der Grosse Rat hat am Freitag die erste Lesung des neuen Raumplanungs- und Baugesetzes fortgesetzt. Lange aufgehalten hat er sich bei der Frage des Ausgleichs für erhebliche Vor- und Nachteile, die durch Planungsmassnahmen wie z. B. Einzonierung oder höhere Ausnützungsziffern entstehen.

Bereits das «alte» Gesetz hätte eine Mehrwertabschöpfung erlaubt, doch ist Freiburg wie 22 andere Kantone auf diesem Gebiet bisher nicht aktiv geworden. Dies soll sich nun aber ändern. Der Grosse Rat war sich am Freitag einig, dass diese Vor- und Nachteile ausgeglichen werden müssen, wie dies die Kommission unter dem Präsidium von Markus Bapst (CVP, Düdingen) beantragt hatte.

Nicht einig war sich der Rat aber, wie weiter vorgegangen werden sollte. Laut Markus Bapst sollte ein spezielles Gesetz geschaffen werden, das diesen Ausgleich regelt. «In diesem Gesetz sollen die Vor- und Nachteile definiert, sollen die Kriterien für die Berechnung des Mehrwerts festgelegt, der Empfänger der Ausgleichszahlungen bestimmt werden usw.», sagte Bapst.

Baudirektor Georges Godel versprach, dass der Staatsrat dem Grossen Rat in einem Jahr einen Bericht vorlegen werde. Dieser werde dann aufzeigen, ob ein Spezialgesetz notwendig sei.

Christa Mutter wollte als MLB-Sprecherin, dass diese Ausgleichsfrage sogleich im Raumplanungs- und Baugesetz geregelt wird, wie dies in Neuenburg der Fall sei. Dort schöpfe der Kanton 20 Prozent des Mehrwerts ab.

Mit 51 zu 35 Stimmen entschied sich der Rat in erster Lesung für die Ausarbeitung eines Sondergesetzes.

Mit 59 zu 25 Stimmen hat der Rat einen Antrag von Erika Schnyder (SP, Villars-sur-Glâne) abgelehnt. Sie wollte, dass die Gemeinden einen Teil des Mehrwerts aus Einzonierungen einkassieren können, um daraus resultierende Infrastrukturen zu finanzieren: Schulen, öffentlicher Verkehr, Strassen, Erholungspärke usw. «Die Promotoren können grossen Druck auf die Gemeinden ausüben. Diese müssen sich auf gesetzliche Grundlagen stützen können», sagte sie aus Erfahrung.

Laut Staatsrat Georges Godel dürfen die Gemeinden den Mehrwert nicht abschöpfen, um Infrastrukturaufgaben zu finanzieren. Er berief sich dabei auf einen Bundesgerichtsentscheid. FDP-Sprecherin Christiane Feldmann war dagegen, weil «Wachstum nicht nur schlechte Seiten hat». «Es ist Aufgabe der Gemeinden, die Infrastrukturen anzupassen, wenn sie sich für eine vernünftige Entwicklung entschieden hat», sagte sie. Josef Fasel (CVP, Alterswil) war überzeugt, dass ein solcher Gesetzesartikel nur die Bodenpreise in die Höhe treiben würde.

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