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«Bei uns wird nicht übermässig prozessiert»

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«Bei uns wird nicht übermässig prozessiert»

Daniel Riedo aus Tafers wurde zum Bundesrichter am Verwaltungsgericht St. Gallen ernannt

An der Uni Zürich hat er sein Jusstudium mit dem Doktorat abgeschlossen. Zurzeit arbeitet er bei der Eidgenössischen Steuerrekurskommission in Lausanne: Kürzlich wurde Daniel Riedo aus Tafers zum Bundesrichter am neuen Verwaltungsgericht St. Gallen ernannt.

Mit DANIEL RIEDO
sprach IRMGARD LEHMANN

Kürzlich wurden Sie zum Bundesrichter am Verwaltungsgericht gewählt. Ein Traumjob?

Den Richterberuf darf ich mit Fug und Recht als meinen «Traumjob» bezeichnen. Daran hat sich auch dadurch nichts geändert, dass ich ihn bereits seit zehn Jahren ausüben darf. Ich stelle jeden Tag von neuem und mit Genugtuung fest, wie spannend dieser Beruf tatsächlich ist.

Welchen Bereich werden Sie ab Januar 2007 zu bearbeiten haben?

Ich wurde in die 1. Abteilung des neuen Bundesverwaltungsgerichts gewählt, welche sich im Wesentlichen mit Geschäften aus folgenden Rechtsgebieten befasst: Staatshaftung, Bundespersonal, Datenschutz, Raumplanung, Infrastrukturprojekte sowie die Abgaben des Bundes (z. B. indirekte Steuern wie die Mehrwertsteuer oder Zoll).

Ich werde in sämtlichen der genannten Gebiete tätig sein, mit grossem Schwergewicht jedoch im Abgaberecht. Konkret heisst dies, dass ich – nicht allein, sondern im Richterkollegium – über Beschwerden von Bürgern bzw. Unternehmungen gegen Verfügungen beispielsweise der Eidg. Steuerverwaltung oder Zollverwaltung zu befinden haben werde.

Seit 1996 arbeiten Sie bereits im Bereich Eidg. Steuerrekurskommission und Eidg. Zollrekurskommission. So wird sich nicht viel ändern?

Von der Materie her gesehen wird sich für mich in der Tat nicht sehr viel ändern, bilden die genannten Rekurskommissionen – wie viele andere – doch Vorgängerorganisationen des Bundesverwaltungsgerichts. Auch vor meiner Richtertätigkeit war ich während mehrerer Jahre in andern Funktionen im Abgaberecht im weiten Sinne tätig.

Allerdings wird sich das Arbeitsumfeld wesentlich verändern, ein Gericht mit rund 400 Mitarbeitenden stellt wohl eine grosse menschliche Herausforderung dar.

Im Januar 2007 nimmt das neue Verwaltungsgericht seine Arbeit auf als Provisorium in Bern und im Jahr 2010 wird das neue Gebäude in St. Gallen eröffnet. Heisst das, dass Sie nach St. Gallen ziehen?

Mit grosser Wahrscheinlichkeit. Die Distanz zwischen meinem Wohnort Tafers und St. Gallen lässt sich im täglichen Pendelverkehr nicht bewältigen. Einen Wochenaufenthalt möchte ich meiner Familie und mir nicht zumuten.

Ein Richter sagte mir kürzlich: «Fragen Sie drei Juristen und Sie haben drei unterschiedliche Antworten.» Alles sei eine Ermessensfrage: Was sagen Sie dazu?

Vordergründig ist dieser etwas provokativen Formulierung wohl beizupflichten. Die Juristerei ist keine exakte Wissenschaft. Wären sich alle Juristen einig, bräuchte es keine Gerichte und diese hätten sich nicht mit der Frage «Wer hat Recht?» auseinander zu setzen.

Gerade innerhalb eines Ermessensspielraums halte ich es aber für legitim oder gar wünschenswert, dass die Beurteilenden zu verschiedenen Ergebnissen gelangen, denn Juristen sind glücklicherweise auch nur Menschen und keine Roboter und haben deshalb unterschiedliche Anschauungen.

Die Juristerei hat heutzutage Hochblüte. Anscheinend gibt es Reiseveranstalter, die auf US-Bürger als Kunden gar nicht mehr erpicht sind. Weil der kleinste Fauxpas ein jahrelanges juristisches Debakel nach sich ziehen könnte. Übertreiben wir heute mit Schadenersatzklagen?

Die Schadenersatzklagen haben in den Staaten tatsächlich unermessliche Dimensionen angenommen. Jedoch denke ich nicht, dass in der Schweiz übermässig prozessiert wird.

Natürlich wird bei uns auch in rechtsmissbräuchlicher Absicht geklagt. In jenem Bereich, in dem ich tätig bin, hält sich solcher Missbrauch allerdings in Grenzen. Ausserdem hat der Bürger grundsätzlich einen verfassungsmässigen Anspruch darauf, dass seine Angelegenheit durch eine unabhängige richterliche Instanz beurteilt wird.

Schliesslich ist ein Gerichtsverfahren in der Regel nicht kostenlos. Ist der Betroffene zudem auf einen Anwalt angewiesen, trägt er ein gewisses Kostenrisiko. Das alles hält ihn gewöhnlich von einer missbräuchlichen Prozessführung ab.

Zur Person

Der 43-jährige Daniel Riedo ist in Tafers aufgewachsen und immer noch dort wohnhaft. Er erlangte das Lizentiat der Rechte an der Universität Freiburg und doktorierte am Lehrstuhl für Steuerrecht der Universität Zürich.

Zurzeit ist er Richter der Eidg. Steuerrekurskommission sowie Richter und Vizepräsident der Eidg. Zollrekurskommission bzw. der Eidg. Rekurskommission für Bauprodukte. Daniel Riedo ist verheiratet und Vater eines vierjährigen Sohnes. il

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