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Bei Wahlen darf es keine Zweifel geben

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Bis heute kennen wir den endgültigen Ausgang der amerikanischen Präsidentschaftswahlen nicht. Sie können mir jedoch glauben, dass ich persönlich keinen der beiden Kandidaten gewählt hätte.

Wahlbetrug oder Unregelmässigkeiten anlässlich dieser Wahl nun aber kategorisch auszuschliessen, ist falsch. Zur Erinnerung sei an die Wahlen von George W. Bush junior gegen Al Gore im Jahr 2000 verwiesen, als sich der Republikaner gegen den Demokraten durchsetzte. Die rechtskonforme Durchführung von Wahlen ist das Fundament einer Demokratie. Die Legitimität eines gewählten Kandidaten bestimmt sich nach fairen und korrekt durchgeführten Wahlen gemäss den vorgegebenen Spielregeln. Wer nicht volljährig ist und wer nicht die Staatsbürgerschaft hat, kann nicht wählen. Zudem zählt jede abgegebene Stimme nur einmal.

Es kann aber überall zu Fehlern kommen. Vor genau einem Jahr konnten wir im Kanton Freiburg anlässlich des zweiten Wahlgangs für den Ständerat auch einige Unregelmässigkeiten feststellen. Zu erwähnen sind die in einigen Gemeinden sehr spät erhaltenen Wahlunterlagen. Des Weiteren kam es zu Problemen mit der Wahlsoftware. Am nächsten Tag sind auch noch 20 Bulletins aufgetaucht, die nicht berücksichtigt worden waren. Fakt ist, dass die Resultate bei normalem Verlauf um 14 Uhr hätten vorliegen müssen und nicht erst um 21 Uhr oder am Folgetag. Als Folge führte der Grosse Rat die «Lex Vonlanthen» ein, nach welcher nun bei einer Differenz von 0,3 Prozent oder weniger der abgegebenen Stimmen die Wahlzettel automatisch nochmals neu ausgezählt werden müssen.

Mit einer fehlerfreien Durchführung der Gemeinde- und kantonalen Wahlen im nächsten Jahr kann uns die Staatskanzlei beweisen, dass sie ihre Hausaufgaben gemacht hat. Das Ziel muss sein, dass kein Hauch von einem Zweifel am Wahlresultat bestehen bleibt. Es geht hierbei um nichts Minderes als um unsere Demokratie.

«Das Ziel muss sein, dass kein Hauch von einem Zweifel am Wahlresultat bestehen bleibt.»

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