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Beiträge für Schulbauten

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Neues Gesetz und Anwendungsreglement

«Das neue Reglement erläutert die Befugnisse, die Modalitäten und das genaue Programm der Räume, an welche Beiträge geleistet werden können», teilte die Direktion für Erziehung, Kultur und Sport am Mittwoch den Medien mit. Der Hauptteil sei vom letzten Reglement aus dem Jahr 1997 übernommen worden. «Dies bietet den Vorteil, dass alle Bestimmungen über die Schulbauten in einem einzigen Text enthalten sind», schreibt Laurent Passer, juristischer Berater der Erziehungsdirektion.Er hob aber auch Änderungen hervor. So werden kleine Primarschul-Turnhallen mit 24 mal 12 Metern nicht mehr durch kantonale Beiträge unterstützt. Je nach Anzahl Einwohner, die von einer neuen Turnhalle profitieren, wird ein bestimmter Hallentyp subventioniert. Baut eine Gemeinde eine grössere Sporthalle, so hat sie nur Anspruch auf den Beitrag, welcher für den Hallentyp ihrer Kategorie vorgesehen ist. Der Staatsrat unterstützt explizit gemeinsame Projekte von mehreren Gemeinden. Und bei Dreifach-Sporthallen gelten neu die Vorschriften des Bundesamtes für Sport.

«Gemeinschaftsraum» statt «Aula»

Durch die pädagogische Entwicklung in der heutigen Schule hat sich auch das Programm der unterstützten Räume geändert. Für Logopädie, Schulpsychologie und heilpädagogischen Stützunterricht braucht es neu zwei Räume (bisher einen) pro sechs Klassen.Ein wichtiger Bestandteil ist auch der «Gemeinschaftsraum», der die bisherige «Aula» ersetzt. «Der neue Raum muss verschiedenen Aktivitäten dienen können. Er kann als Aula oder Essraum benützt werden», heisst es in der Medienmitteilung. Ein solcher Raum sei nicht mehr nur für Schulkomplexe mit mehr als zehn Schulzimmern möglich, er bleibe aber fakultativ. Der Gemeinschaftsraum müsse aber die Hälfte des Schülerbestandes aufnehmen können.Auf OS-Stufe sollte bezüglich Mobiliar und Didaktikausrüstung eine gewisse Gleichbehandlung erreicht werden. Das Reglement wurde nach einer gezielten Vernehmlassung und mehrheitlich positiven Rückmeldungen rückwirkend auf 1. Juli 2006 in Kraft gesetzt. chs

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