Eine Privatperson hat im Kanton Freiburg eine Beschwerde gegen die Wahllisten von Mitte-Rechts für den zweiten Wahlgang in den Staatsrat von Ende November eingereicht.
Die Listen von Mitte, SVP und FDP sind aus Sicht des Beschwerdeführers unrechtmässig, da sie mehr Namen aufweisen als noch im ersten Wahlgang. Die Beschwerde ging beim Kantonsgericht ein, wie Marc Valloton, Vizekanzler des Kantons Freiburg, eine Meldung der Zeitung «La Gruyère» am Donnerstag bestätigte.
Näheres zum Inhalt der Beschwerde gab Valloton nicht bekannt. Dies werde das Gericht tun, sobald es seinen Entscheid getroffen habe.
Kommt die Beschwerde durch, könnte der zweite Wahlgang Ende November wohl nicht stattfinden. Zu kurz wäre die Zeit, um neue Listen zu drucken und zu verteilen. Die Vorbereitungen für den zweiten Wahlgang laufen im Moment normal weiter.
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