Share on facebook
Share on twitter
Share on linkedin
Share on print

Besuche in Spitälern und Heimen sind wieder möglich

Share on facebook
Share on twitter
Share on linkedin
Share on print

Das ist ein bezahlter Beitrag mit kommerziellem Charakter. Text und Bild wurden von der Firma Muster AG aus Musterwil zur Verfügung gestellt oder im Auftrag der Muster AG erstellt.

Am Freitag, 1. April, werden die Einschränkungen für Besuche bei Patientinnen und Patienten in Spitälern und Heimen im Kanton Freiburg weitgehend aufgehoben.

Die Bestimmungen für Besuche in den Spitälern, Kliniken und Heimen des Kantons Freiburg werden gelockert. Grundsätzlich können Familien und Angehörige per 1. April Patientinnen und Patienten der verschiedenen Gesundheitsinstitutionen wieder ohne Einschränkungen besuchen, wie die Gesundheits- und Sozialdirektion mitteilt. Dies, als Reaktion auf den Öffnungsentscheid des Bundesrates und auf die positive Entwicklung der Corona-Situation. Bislang waren die Besuche auf eine Person pro Patientin oder Patient und Tag beschränkt. Die Lockerungen gelten nur für Besucherinnen und Besucher, die nicht an Covid-19 leiden oder Symptome zeigen. Patientinnen und Patienten mit Covid-19 dürfen nach wie vor keinen Besuch erhalten.

Konkret umfasst die neue Regelung die Standorte des Freiburger Spitals HFR, das Dalerspital, die Clinique Générale Ste-Anne, das Interkantonale Spital der Broye und das Geburtshaus Le Petit Prince. Einige Massnahmen bleiben allerdings bestehen. Freiburg gehört zu jenen Kantonen, die bis Ende April an einer Maskenpflicht für das Personal mit Patienten- und Bewohnendenkontakt festhalten. Und die grundlegenden Hygiene- und Schutzmassnahmen bleiben ebenfalls weiterhin in Kraft und müssen streng befolgt werden, so die Mitteilung. Wo noch Maskenpflicht herrscht, gilt sie ab einem Alter von 12 Jahren. Die Institutionen können wo nötig selbstständig spezielle Vorgaben erlassen.

Strenger in den Heimen

In den Alters- und Pflegeheimen sind die Bestimmungen strenger, da es unter Mitarbeitenden und Bewohnenden noch immer Corona-Fälle gibt, so die Mitteilung weiter. Bis auf Widerruf gilt dort: Maskenpflicht für Personal und Besuchende, Tests bei symptomatischen Personen, eine Isolation von positiven Bewohnenden sowie die Meldung und das Monitoring der Fälle. Die Verantwortlichen begründen das strengere Regime damit, dass es sich um besonders gefährdete Personen handle, die ihrerseits mit anderen besonders gefährdeten Personen zusammenleben.

Kommentar (0)

Schreiben Sie einen Kommentar. Stornieren.

Ihre E-Mail Adresse wird nicht veröffentlicht. Die Pflichtfelder sind mit * markiert.

Meistgelesen

Mehr zum Thema