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Betreuende Angehörige sind auch Teil der Alterspolitik

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Betreuende Angehörige seien der entscheidende Faktor, damit Pflegebedürftige zu Hause bleiben können, schrieb Grossrätin Anne Meyer Loetscher (CVP, Estavayer-le-Lac) in einer Anfrage an den Staatsrat. Sie wollte unter anderem wissen, ob bekannt sei, wie sich die Betreuungsarbeit auf die Gesundheit und das Familien-, Sozial- und Berufsleben der Betreuenden auswirke. Sie fragte zudem, auf welchen Grundlagen die im Konzept Senior plus vorgeschlagenen Massnahmen zur Unterstützung der betreuenden Angehörigen ausgearbeitet worden seien.

In seiner Antwort schreibt der Staatsrat nun, dass bei den Fragen zu betreuenden Angehörigen im Konzept Senior plus verschiedenste Akteure mitarbeiteten. Das Konzept selbst wurde noch nicht verabschiedet; zurzeit wird es in der parlamentarischen Kommission behandelt. Dennoch werden gemäss Antwort im Massnahmenplan 2016–2020 erste Schritte umgesetzt. In Bezug auf betreuende Angehörige bedeute dies: Es gibt finanzielle Hilfen für Beratungs- und Weiterbildungsleistungen zugunsten von betreuenden Angehörigen, des Weiteren werden Informationsunterlagen zum Thema zur Verfügung gestellt, und der Kanton bietet Unterstützung, wenn es darum geht, die Sicherheit von Seniorinnen und Senioren in der Wohnung zu erhöhen oder ihnen bessere Transportmöglichkeiten zu bieten.

Der Staatsrat weist in seiner Antwort zudem darauf hin, dass betreuende Angehörige auch im Rahmen des neuen Gesetzes über Menschen mit Behinderung besser unterstützt werden.

Mehrheitlich Ehepartner

Anne Meyer Loetscher hat auch Fragen zum Profil betreuender Angehöriger gestellt respektive zu jenen Leuten, die 2013 eine Pauschalentschädigung für ihre Tätigkeit erhalten haben. Da die Gemeinden diese Pauschalentschädigungen bezahlen, hat die Oberamtmännerkonferenz für die Antworten eine Erhebung durchgeführt. Daraus ergab sich, dass die Mehrheit der betreuenden Angehörigen jünger als 65 Jahre ist (65 Prozent); mehr als ein Drittel ist demnach über 65-jährig. Zu 40 Prozent pflegen Ehegatten ihren Partner, zu 35 Prozent sind es Eltern, die ihr krankes oder behindertes Kind pflegen, zu 15 Prozent Kinder, die ihre Eltern pflegen, und zu 10 Prozent Verwandte und Bekannte. Von diesen sind 70 Prozent erwerbslos, zehn Prozent arbeiten Vollzeit und 20 Prozent Teilzeit. Von den befragten Personen gaben 15 Prozent an, wegen ihren pflegerischen Aufgaben in ihrer Berufstätigkeit gehindert oder eingeschränkt zu sein.

Es gebe keine Statistik zu den Gründen, weshalb jemand seine Betreuungsaufgabe aufgebe, heisst es. Die Umfrage habe jedoch gezeigt, dass eher der hohe Aufwand und Erschöpfung der Grund seien als finanzielle Probleme. mir

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