Share on facebook
Share on twitter
Share on linkedin
Share on print

Betrügerin erschwindelt sich mit Lügengeschichte Geld von ihrer Freundin

Share on facebook
Share on twitter
Share on linkedin
Share on print

Das ist ein bezahlter Beitrag mit kommerziellem Charakter. Text und Bild wurden von der Firma Muster AG aus Musterwil zur Verfügung gestellt oder im Auftrag der Muster AG erstellt.

Eine Frau mit finanziellen Schwierigkeiten baut eine Lügengeschichte auf, um Geld von ihrer Freundin zu bekommen. Am Ende sind es mehrere 10’000 Franken. Das Polizeigericht Tafers sprach eine bedingte Haftstrafe aus.

«Es ist eine traurige Geschichte, die ihr zwei da erlebt habt», sagt Gerichtspräsidentin Debora Friedli am Ende der Verhandlung vom Montag am Bezirksgericht Sense in Tafers. Diese Worte fassten gut zusammen, was an diesem Vormittag vor dem Polizeigericht verhandelt worden ist. Zwei Frauen, die einst Freundinnen waren und sich vertrauten, standen sich nun als Opfer und Täterin gegenüber. Die eine von ihnen war gerade wegen gewerbsmässigen Betrugs zu einer bedingten Haftstrafe verurteilt worden. Entsprechend emotional waren die Aussagen der beiden Senslerinnen, als sie über das sprachen, was geschehen war.

In Geldnot

Als die 59-jährige Täterin in Geldnot kam und keine Aussicht auf eine neue Anstellung hatte, kam sie auf die Idee, bei ihrer Freundin anzuklopfen. Bereits früher hatte diese ihr mehrfach Darlehen gegeben, alles in allem im Wert von 35’000 Franken. Auf die Frage der Gerichtspräsidentin sagte das Opfer:

Weil sie mich gefragt hat, ob ich ihr aushelfen kann. Ich habe das gern gemacht, weil ich ihre finanzielle Not gesehen habe.

Abstruse Geschichte

Deshalb hatte die Frau im Januar 2022 auch die Geschichte geglaubt, die ihre Freundin ihr erzählt habe. Auslöser war eine Whatsapp-Nachricht, die das Opfer einer Kollegin weitergeleitet hatte und in der es um die Täterin ging. Als diese Kenntnis von der Nachricht bekam, warf sie dem Opfer vor, dass diese schuld wäre, wenn sich die Meldung unkontrolliert auf den sozialen Medien weiterverbreiten könnte. Um dies zu verhindern, schlug sie ihr vor, einen befreundeten Polizisten einzuschalten. Dieser könnte mit der Plattform verhandeln. 

Um ihn zu bezahlen und das Weiterverbreiten der Meldung zu verhindern, seien 9000 Franken nötig. Den Betrag hat das Opfer ihr bereitwillig ausgehändigt. Offensichtlich war sie überzeugend, denn sie kam auch beim zweiten Mal durch, als sie ihrer Freundin vormachte, dass der Polizist nun auch mit Apple verhandeln müsse, sonst werde das Mobiltelefon gesperrt. Sie machte ihr weis, dass für die Verhandlungen der Kauf eines neuen Mobiltelefons samt Abonnement nötig war.

Immer wieder tischte die Täterin ihrer in technischen Dingen nicht so bewanderten Freundin neue Geschichten auf und kam so an weiteres Geld, das sie für die Bezahlung ihrer Rechnungen verwendete. Sie erfand sogar eine polizeiliche Hausdurchsuchung wegen verbotenen Bildern und eine Beschlagnahmung des Laptops und erschlich sich weiteres Geld, angeblich, um ein polizeiliches Antivirusprogramm auf dem Mobiltelefon installieren zu können.

Grosse Reue

Am Ende hatte die Frau von ihrer Freundin mit dieser Geschichte innerhalb von gut einem Jahr rund 25’000 Franken erschwindelt. «Ich wusste nicht mehr weiter», erklärte die 59-Jährige am Montag vor dem Polizeigericht. Die Arbeitslosigkeit habe sie beschäftigt und aus der Bahn geworfen. Auf die Frage, wie sie auf die Idee gekommen sei, ihre Freundin auszunutzen, sagte sie: «Ich war damals nicht mehr ich selber, ich weiss es auch nicht mehr.» Mehrfach zeigte sie grosse Reue und bat um Entschuldigung. «Sie war sehr grosszügig, sehr leichtgläubig und hilfsbereit. Ein guter Mensch», sagte sie über ihre Freundin: 

Ich hatte schon damals ein schlechtes Gewissen und jetzt noch viel mehr.

Die Frau gab alle ihr zur Last geworfenen Vorwürfe zu und zeigte Einsicht, dass sie falsch gehandelt hat.

Das Lügengebäude fiel in sich zusammen, als die Schwester des Opfers sie bei der Steuererklärung fragte, warum das Bankkonto so stark geschrumpft war. Erst als diese ihr klarmachte, dass etwas an der aufgetischten Geschichte faul sein müsse, bemerkte die Frau den Betrug. «Ich habe ihr einfach vertraut», sagte das Opfer am Polizeigericht. Deshalb habe sie auch nie überlegt, die früheren Darlehen in einer schriftlichen Vereinbarung festzuhalten und sie nach und nach zurückzufordern.

Strafmass verringert

Dieses Versäumnis bewog Gerichtspräsidentin Debora Friedli, die von der Staatsanwaltschaft beantragte Strafe zu reduzieren. Im Rahmen dieses Beweisverfahrens könne nur der Betrug der erschwindelten 25’000 Franken rund um die erfundene Whatsapp-Geschichte behandelt werden und nicht die ganzen 60’000 Franken, die das Opfer gesamthaft ihrer Freundin gab, führte die Gerichtspräsidentin aus.

Weil die Angeklagte während längerer Zeit ausschliesslich von den Bezahlungen ihrer Freundin lebte, verurteilte das Gericht sie wegen gewerbemässigen Betrugs zu einer Haftstrafe von sechs Monaten mit einer Probezeit von drei Jahren. Die Staatsanwaltschaft hatte acht Monate gefordert und hielt in der Anklageschrift auch fest, dass die Täterin sehr viel Druck auf das Opfer ausgeübt hatte und versucht hatte, ihr ein schlechtes Gewissen einzureden.

Gemäss der Urteilsbegründung der Gerichtspräsidentin erfolgte die Reduktion auch, weil es für die Angeklagte die erste Verurteilung war, weil sie sich im Verfahren geständig gezeigt hatte und auch Reue bewies. «Sie müssen sich jetzt bewähren», sagte Debora Friedli der Verurteilten, und beiden Frauen wünschte sie zum Schluss guten Mut, um vorwärts schauen zu können.

Kommentar (0)

Schreiben Sie einen Kommentar. Stornieren.

Ihre E-Mail Adresse wird nicht veröffentlicht. Die Pflichtfelder sind mit * markiert.

Meistgelesen

Mehr zum Thema