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Betrugsfall geht ans Bundesgericht

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Er ist vor Kantonsgericht abgeblitzt, nun geht er vor das Bundesgericht: Ein 37-Jähriger verlangte Therapie statt Gefängnis. Das Kantonsgericht bestätigte aber Anfang Februar das Urteil des Bezirksgerichts Sense in allen Punkten (die FN berichteten). Dieses hatte den Mann Anfang Februar unter anderem wegen gewerbsmässigen Betrugs und mehrfacher Urkundenfälschung zu einer 18-monatigen unbedingten Freiheitsstrafe verurteilt. Der Mann gab in Läden in Bern und Freiburg vor, Schmuck, Sonnenbrillen oder auch einmal ein Auto kaufen zu wollen, verlangte einen Einzahlungsschein, zahlte auf der Post einen kleinen Betrag ein und fälschte die Quittung. Mit dieser bezog er das Bestellte. Er eignete sich so Waren für insgesamt 49 400 Franken an und versuchte auch, einen Kredit von 150 000 Franken zu erschwindeln. Sein Anwalt verlangte vor Kantonsgericht, dass er vom Vorwurf des Betrugs und des versuchten gewerbsmässigen Betrugs freizusprechen sei. Einzig die mehrfache Urkundenfälschung liess er stehen. Er beantragte auch, dass dem Mann anstelle einer Freiheitsstrafe eine ambulante Therapiemassnahme auferlegt wird. Der 37-jährige Mann stand bereits mehrmals wegen ähnlicher Delikte vor Gericht. njb

http://www.fr.ch/tc/de/pub/index.cfm; Rechtsprechung; ab 2016; Strafrecht, Entscheid Nr. 20.

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