Wer sich in der Schweiz mit einem Blutalkoholwert von über 0,5 Promille hinter das Steuer eines motorisierten Fahrzeuges setzt, nimmt in Kauf, mit einer Strafe belangt zu werden. Was viele Verkehrsteilnehmer nicht wissen: Auch für das Führen eines unmotorisierten Fahrzeuges gilt die 0,5-Promille-Grenze. Teuer zu stehen kommt die Missachtung dieser Grenze einen 69-jährigen Mann aus dem Seebezirk. Im Juli 2015 war er mit 1,72 Promille Alkohol im Blut am Guidon eines Elektrovelos auf der Hauptstrasse in Courgevaux unterwegs. Jetzt hat ihn die Staatsanwaltschaft des Fahrens in angetrunkenem Zustand für schuldig befunden. Per Strafbefehl hat sie den 69-Jährigen zu einer Busse von 200 Franken verurteilt. Zudem muss er Verfahrenskosten in der Höhe von 550 Franken bezahlen. mz
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