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Bilanz bei Stiftung Tannenhof negativ ausgefallen

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Die Stiftung Tannenhof ist eine Heim- und Wiedereingliederungsstätte ausserhalb von Gampelen. Die Bilanz vom Jahr 2022 zeigt einen Verlust auf.

Gemüsebau, Hotellerie und Werkstatt – in diesen Gewerbebetrieben bietet die Stiftung Tannenhof Tätigkeiten für die Beherbergten in ihrem Wohnheim an. Tannenhof ist eine Heim- und Wiedereingliederungsstätte mit 42 Gebäuden ausserhalb von Gampelen und nahe dem Neuenburgersee. Die Institution nimmt betreuungsbedürftige Personen mit diversen psychischen und sozialen Problemen auf. So ist die Stiftung eine Anlaufstelle für Menschen, die kein selbstständiges Leben mehr führen können und eine Tagesstruktur benötigen. Nebst den Tätigkeiten in der Landwirtschaft, Hauswirtschaft und in den Werkstätten können die Beherbergten auch verschiedenen Freizeitangeboten nachgehen. Die Bewohnerinnen und Bewohner stammen aus der Deutschschweiz. Die Mehrheit kommt aus dem Kanton Bern.

Die Bilanz

Im Jahresbericht vom vergangenen Jahr wurde festgehalten, dass der Betrieb vom Fachkräftemangel betroffen war. Gründe dafür seien unter anderem der demografische Wandel und der Mangel an Ausbildungsplätzen. Im Jahr 2022 kamen zehn Prozent der Bewohnerinnen und Bewohner aus dem Kanton Freiburg und siebzig Prozent aus dem Kanton Bern. Die Anzahl der Beherbergten hat seit 2018 etwas abgenommen. Die meist belegten Arbeitsplätze waren in der Werkstatt Mühle und im Bereich des Gemüseanbaus. Die Mehrheit der Bewohnerinnen war im Alter zwischen 50 und 69 Jahren.

Das Wohnheim ist eine wichtige finanzielle Stütze der Stiftung. Dessen Umsatz habe durch eine kleinere Auslastung jedoch abgenommen. Die Werkstätte haben einen höheren Umsatz eingebracht. Das Betriebsergebnis beträgt einen Jahresverlust von 877’000 Franken. Mit der Verrechnung der Überdeckungsreserve beläuft sich der Jahresverlust schlussendlich auf 43’000 Franken. Das Ergebnis fasst die Erträge aus den Bereichen Heim sowie Landwirtschaft zusammen. Die Ursache für den Verlust seien die Investitionen in die Infrastruktur in allen Bereichen, die zulasten der Erfolgsrechnungen realisiert wurden. Das negative Jahresergebnis beeinflusse die Stärkung des Eigenkapitals jedoch nicht negativ. Im folgenden Jahr müsse die Stiftung entsprechende Massnahmen für das vom Kanton Bern geplante Gesetz über die Leistungen für Menschen mit Behinderung treffen. Die Legislation bedeutet, dass der Kanton die einst gewährten Investitionsbeiträge der letzten 25 Jahre zurückfordert. 

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