Autor: Irmgard Lehmann
Freiburg Im Mai hat das Schweizer Stimmvolk die Einführung des biometrischen Passes knapp angenommen – mit einer Differenz von nur gerade 5504 Stimmen. Im Kanton Freiburg stimmte eine Mehrheit von 53,1 Prozent für den biometrischen Pass. In der Folge rief eine Gruppierung schweizweit auf dem Internet dazu auf, in allen Kantonen Beschwerden gegen das Resultat einzureichen. Mit Erfolg: In 22 Kantonen gingen insgesamt 460 Beschwerden ein. So auch im Kanton Freiburg: Hier reichten sechs ausserhalb des Kantons wohnende Bürgerinnen und Bürger die Beschwerden ein.
Nun hat der Staatsrat die Beschwerden abgewiesen. Bei seinem Entscheid stützte er sich vor allem auf die Tatsache, dass keine Verfahrensfehler und keine fehlerhafte Auszählung vorlagen. Der Entscheid kann innert fünf Tagen beim Bundesgericht angefochten werden. Die Gruppierung hatte eine Wiederholung der Abstimmung verlangt, mindestens aber eine Nachzählung der Stimmen. Nebst Freiburg haben bisher 16 Kantone Beschwerden abgewiesen. Darunter auch die Nachbarkantone Bern und Waadt.