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Bis 21 Uhr offen bleiben?

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Bis 21 Uhr offen bleiben?

Shops erneut Thema im Grossen Rat

Die Gemeinden sollen die Kompetenz erhalten, den Tankstellen-Shops Öffnungszeiten bis 21 Uhr zu bewilligen. Dies fordern drei bürgerliche Grossräte.

Am 18. Mai 2003 hat das Freiburger Stimmvolk die Revision des Handelsgesetzes abgelehnt. Nun soll sich aber der Grosse Rat erneut mit den Ladenöffnungszeiten befassen. Armin Haymoz (CVP, Düdingen),
Markus Ith (FDP, Murten) und Michel Losey (SVP, Sévaz) haben in der vergangenen September-Session eine entsprechende Motion begründet.

Mit ihrem Vorstoss möchten sie den Grossen Rat bewegen, den Gemeinden die Kompetenz zu erteilen, die Schliessungszeiten bis 21 Uhr hinauszuschieben. Nicht nur die Shops sollen von den verlängerten Öffnungszeiten profitieren, sondern auch Kioske, Tabak- und Zeitungsläden, Milchannahmestellen sowie Detailläden innerhalb von Campingplätzen. Die Verkaufsfläche dürfte maximal 100 m2 betragen.

Unklare Situation

In der Begründung ihrer Motion geben die drei Grossräte zu bedenken, dass nach der Abstimmung vom 18. Mai eine unklare und auf dem Kantonsgebiet uneinheitliche Situation entstanden ist. «Dass dieser Zustand geändert werden muss, war dem Staatsrat schon vor der Ausarbeitung des ersten Entwurfs bewusst gewesen, leider hat sich an dieser Ist-Situation nichts verbessert, so dass die entsprechenden Korrekturen nun rasch an die Hand genommen werden müssen», begründen sie.

Nach ihren Worten hat die «sture und überstürzte Durchsetzung der heutigen Gesetzgebung nach dem 1. Juli 2003 zu einem schmerzlichen Verlust von Arbeitsplätzen, insbesondere sehr gefragten Teilzeit-Arbeitsstellen, geführt». Zudem seien neue Shop-Projekte aufgegeben worden, da sie unter den neuen Rahmenbedingungen nicht wirtschaftlich hätten geführt werden können. «Wir sind der Meinung, dass der Kanton Freiburg in der heutigen wirtschaftlichen Situation Sorge zu seinen Arbeitsplätzen tragen und für neue Betriebe die notwendigen guten Be-dingungen schaffen sollte», betonen sie.

Ungleichbehandlung

Nach Worten der drei Grossräte beinhaltet die heutige Gesetzgebung eine massive Ungleichbehandlung zwischen Betrieben, die dem kantonalen Gesetz, und solchen, die dem eidg. Gesetz (in Bahnhöfen und
Autobahn-Raststätten) unterstellt sind. Auch weisen sie auf Betriebe
in unmittelbarer Nachbarschaft zu anderen Kantonen hin, die von grosszügigeren Öffnungszeiten profitieren.

Weiter vertreten sie die Ansicht, dass die betroffenen Betriebe nicht reine Detailhandelsgeschäfte seien, sondern auch eine Palette an Dienstleistungen für Reisende anbieten. Dabei denken sie an Auskunft, Toilette, Erste Hilfe, Pannendienst usw. «Diese auf die Reisenden ausgerichteten Betriebe und deren besonders geschultes Personal bedürfen einer besonderen Behandlung im Gesetz», fordern sie weiter.

Die Antwort des Staatsrates steht noch aus. Überweist der Grosse Rat anschliessend die Motion, so muss der Staatsrat ihm innerhalb Jah-
resfrist eine Gesetzesrevision vorlegen. az

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