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Bitte Kirschen ohne Maden!

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Das ist ein bezahlter Beitrag mit kommerziellem Charakter. Text und Bild wurden von der Firma Muster AG aus Musterwil zur Verfügung gestellt oder im Auftrag der Muster AG erstellt.

In der Serie «Aus dem Archiv» stöbern die Freiburger Nachrichten in alten Zeitungsbänden und erinnern daran, was in früheren Zeiten für Schlagzeilen gesorgt hat.

Im ersten Teil der diesjährigen Sommerserie geht es um einen Aufruf der kantonalen Zentralstelle für Obstbau, erschienen in den FN vom 31. Mai 1967. Die Amtsstelle ruft die Kirschbaumbesitzer dazu auf, beim Ernten auf Qualität zu achten: «Dieses Jahr darf – normale Witterung vorausgesetzt – wiederum eine gute Kirschenernte erwartet werden», heisst es im Artikel. Für die Förderung des Absatzes sei es wesentlich, dass bei der Ablieferung «auf absolut madenfreie Kirschen» geachtet werde. «Es ist damit zu rechnen, dass die Entwicklung der Kirschenmaden von der Witterung begünstigt wird. Der Kirschfliegenbekämpfung ist deshalb dieses Jahr besondere Aufmerksamkeit zu schenken», teilte die Zentralstelle für Obstbau damals via Medienmitteilung mit.

Sie weist dann auch darauf hin, dass madenbefallene Kirschen sich nur noch zu Brennzwecke eigenen würden. Diese Brennkirschen würden sich aber in diesem Jahr nicht so gut abbesetzen lassen wie im Vorjahr, da die Kirschvorräte gross seien.

«Tafel- und Konservenkirschen müssen aber madenfrei auf den Mark kommen. Dies ist nur durch eine fachgerechte und lückenlose Bekämpfung der Kirschenfliegen möglich», heisst es in der Mitteilung. Die Amtsstelle ruft dazu auf, entsprechende Informationen übers Radio zu befolgen. «Bei jeder Behandlung ist grösste Vorsicht am Platz; die Wartezeiten sind unbedingt einzuhalten», heisst es am Schluss des Aufrufs, der vor 50 Jahren erschienen ist.

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