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«Blind» fahrende Frau erhält Geldstrafe und Busse

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Das ist ein bezahlter Beitrag mit kommerziellem Charakter. Text und Bild wurden von der Firma Muster AG aus Musterwil zur Verfügung gestellt oder im Auftrag der Muster AG erstellt.

Die Freiburger Staatsanwaltschaft hat eine 53-jährige Frau wegen grober Verletzung der Verkehrsregeln zu einer Geldstrafe und einer Busse verurteilt. Die Frau war im Juni 2021 mit ihrem Personenwagen von Flamatt in Richtung Wünnewil unterwegs, und zwar mit «komplett beschlagenen Scheiben», wie es im Strafbefehl heisst. Weil sie kaum etwas gesehen hat, ist sie während mehreren Hundert Metern mehrmals auf dem Bürgersteig und auf die Gegenfahrbahn geraten. So auch in der Felsenegg bei Wünnewil. Dort kam es in der Folge zu einer Seitenkollision mit einem entgegenkommenden Personenwagen. Das Fahren auf der Gegenfahrbahn und auf dem Bürgersteig mit beschlagenen Scheiben kostet die Frau eine Busse von 400 Franken sowie Gebühren und Auslagen von 410 Franken. Sie wurde zudem per Strafbefehl zu einer bedingten Geldstrafe von 60 Tagessätzen zu je 30 Franken verurteilt, dies mit einer Probezeit von zwei Jahren.

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