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Buchhalterin brachte Pfarrei Christ-König um 100 000 Franken

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Finanziell lief bei der Freiburger Pfarrei Christ-König in den letzten Jahren einiges schief. 2017 ist der Präsident des Pfarreirats verurteilt worden, weil er die Kreditkarte der Pfarrei für persönliche Ausgaben gebraucht hatte. Die Buchhalterin der Pfarrei wusste Bescheid – und zweigte selbst auch Geld ab. Ihr Fall wurde in einem separaten Verfahren untersucht und gestern vor dem Polizeigericht des Saane­bezirks verhandelt.

Taten gestanden

Gesprochen wurde dabei nicht viel, denn es handelte sich um ein abgekürztes Verfahren. Das heisst, die Buchhalterin und ihr Anwalt Albert Nussbaumer sowie der Anwalt der Pfarrei, Alexis Overney, hatten sich bereits vor der Gerichtsverhandlung geeinigt. Die Buchhalterin, eine Frau mittleren Alters, die in Pastellfarben gekleidet vor dem Gericht erschien, hatte ihre Taten im Vorfeld gestanden. Von 2004, möglicherweise bereits zuvor, bis 2016 hatte sie die Pfarrei gemäss Anklageschrift um 106 259 Franken gebracht. «Sie bezog unrechtmässig mehrere Tausend Franken, um ihre persönliche Situation zu verbessern», heisst es darin. Um ihre Taten zu verschleiern, habe sie Buchungen gefälscht.

Die Buchhalterin hat den Betrag der Pfarrei bereits in mehreren Tranchen zurückgezahlt. Sie arbeitete während mehrerer Jahrzehnte für die Pfarrei: 1989 wurde sie als Sekretärin eingestellt, und ab 1997 kümmerte sie sich als Buchhalterin um die Finanzen der Pfarrei. In dieser Funktion war sie unter anderem damit betraut, Rechnungen zu zahlen und die Kollekten den Begünstigten zukommen zu lassen. 2016, während der Strafuntersuchung gegen den Präsidenten des Pfarreirats, flog der Schwindel auf; im Februar desselben Jahres trat die Buchhalterin von ihrer Funktion zurück. Die Pfarrei liess ein Strafverfahren gegen sie eröffnen.

Der Polizeirichter Jean-Marc Sallin bestätigte die von Verteidiger und Kläger ausgehandelte Strafe gestern. Wegen Veruntreuung und Urkundenfälschung verurteilte er die Buchhalterin zu einer bedingten Haftstrafe von zehn Monaten, mit einer Probezeit von zwei Jahren.

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