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Zollangestellte sollen «falsche» Arbeitszeiten eintragen

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Der Zoll investiert mehr als 400 Millionen in ein Digitalisierungsprogramm. Das System für Zeiterfassung des eigenen Personals hat aber schwere Mängel. Mehraufwand und viel Ärger sind die Folge.

«Modernisierung und Digitalisierung der Eidgenössischen Zollverwaltung (Programm DaziT)» hiess die Vorlage. 2017 wurde das ehrgeizige Projekt noch unter SVP-Bundesrat Ueli Maurer und Zolldirektor Christian Bock vom Parlament verabschiedet. 393 Millionen wurden bewilligt, wobei sich die absehbaren Gesamtkosten schon im Jahr 2021 auf 465,3 Millionen beliefen. Wie hoch sie heute sind, ist unklar.

Die Digitalisierung laufe auf Hochtouren, heisst es. Aber von der sagenhaften «Modernisierung» des Bundesamts für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG), wie die frühere Zollverwaltung heute heisst, profitieren nicht alle. Das zivile Zollpersonal wurde nicht in die Zukunft befördert, sondern zurück in die Steinzeit.

Es geht um die Arbeitszeiterfassung. Bei den zivilen Zollangestellten kam bis 2021 das SAP-Zeiterfassungssystem per Badge zum Einsatz, das beim Bund üblich ist. «Das hat super funktioniert», sagt ein Betroffener.

Dann kam der Umbau, die von Maurer und Bock vorangetriebene Verschmelzung von Zoll und Grenzwachtkorps, mit Uniformierung und Bewaffnung. Der Grossteil des Personals muss seither seine Arbeitszeit mit einem anderen Tool erfassen: Rumaca PEP, das Tool des Grenzwachtkorps. PEP steht für Personaleinsatzplanung.

Doch es ging bei Umstrukturierung Entscheidendes vergessen: PEP, das offenbar auf Excel basiert, ist auf Arbeitszeiten des Grenzwachtkorps an sieben Tagen pro Woche ausgelegt, es kann nicht fehlerfrei mit Bürozeiten umgehen. Die Gewerkschaft Transfair schrieb kürzlich: «Das System funktioniert im Prinzip korrekt, bei der Anwendung kann es aber leicht zu Fehlern kommen, die sich auf die Zeitsaldi auswirken.»

System zähle Stunden nicht richtig, übersehe Freitage

Betroffene zeichnen ein dramatischeres Bild: «Auch Leute mit Bürozeiten müssen im PEP erfassen, und seither funktioniert für die gar nichts mehr», meint einer. «Denn das Tool generiert auch dort Vergütungen, wo sie gar nicht geschuldet sind.» Es zähle die Stunden nicht richtig und «betrügt» das Personal bei Feiertagen. Es erkennt offenbar nicht, wenn Feiertage auf Ferien fallen.

So erhielt das Personal kürzlich ein Anleitung, wie Fehler durch die Betroffenen manuell korrigiert werden sollen. Die Mitarbeitenden werden darin angeleitet, «falsche» Dienstzeiten einzutragen, um das Zeiterfassungstoll PEP zum richtigen Resultat zu bringen. Weil bestimmte Arbeitszeiten automatisch nicht geschuldete Vergütungen generieren, soll das Personal leicht verschobene Zeiten eintragen.

Zum Beispiel generiert ein Schalterdienst von 06:00 bis 12:00 Uhr und 12:30 bis 17:30 Uhr im System automatisch eine Vergütung. Um die Auszahlung der Vergütung zu verhindern, sollen betroffene Angestellte die Arbeitszeit manuell auf 06:01 bis 12:01 Uhr und 12:31 und 17:31 Uhr korrigieren (siehe Ausriss).

In einem Rundschreiben führt das Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit weitere Beispiele auf, wie der Automatismus von PEP umgangen werden kann.

Diese Anleitung sorgt für neuen Ärger. «Das System betrügt uns, und jetzt sollen wir es auch betrügen», hält eine betroffene Person fest. Aber es sei strafbar, falsche Arbeitszeiten aufzuschreiben.

Zoll: 2025 oder 2026 gibt es neue Zeiterfassung

Das Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit bestätigt die PEP-Problematik. «Wird bei der Anwesenheitsplanung eine Arbeitszeit ohne Unterbruch eingetragen (sogenannte Schicht), so haben Mitarbeitende einen Anspruch auf eine Zulage. Wird eine Mittagspause nicht während der üblichen Zeit zwischen 12:00 und 14:00 Uhr gemacht, so erkennt das PEP diese nicht und es braucht eine manuelle Korrektur», schreibt Sprecher Simon Erny. «Dabei wird die effektive geleistete Arbeitszeit aber nicht verändert.»

Auf die Frage, warum ausgerechnet das auf Digitalisierung getrimmte Bundesamts für Zoll und Grenzsicherheit seinem Personal kein vernünftiges Zeiterfassungstool zur Verfügung stellt, antwortet der Sprecher: «Die Ersatzbeschaffung für das laufende Personaleinsatzplanungssystem ist in Erstellung und wird als WTO-Ausschreibung im Jahr 2024 publiziert. Eine Ablösung ist in den Jahren 2025/26 vorgesehen.»

Das dauert noch etwas. Es gibt Angestellte, die überlegen sich, einen Rechtsbeistand einzuschalten, um in Sachen PEP’scher Zeitabrechnung zu ihrem Recht zu kommen.

Am 1. Januar 2024 nimmt der bisherige Neuenburger Polizeikommandant Pascal Lüthi seine Arbeit als Zollchef auf. Auf ihn wartet ziemlich viel Arbeit.

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