Auch das Bundesgericht kommt zum Schluss, dass der Milchverarbeiter Cremo zu Unrecht Geld vom Bund bezogen hat: Die Firma mit Sitz in Villars-sur-Glâne hat während neun Jahren eine sogenannte Siloverzichtszulage bezogen, weil sie angab, die Milch für den Vacherin nicht zu pasteurisieren. Cremo hat die Milch aber baktofugiert. Auch dies sei nicht zulässig, so das Bundesgericht. Nun muss Cremo 2,8 Millionen Franken zurückerstatten.
njb
Bericht Seite 7
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