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Bundesgericht pfeift «Chez Dudu» zurück

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Das Restaurant «Chez Dudu» im Ski- und Wandergebiet von Charmey hat momentan keine Bewilligung. Das Bundesgericht hat gemäss «La Gruyère» von Samstag einen Entscheid des Kantonsgerichts umgestossen. Es hat also Pro Natura und seiner Einsprache recht gegeben. Es geht um die Frage der Notwendigkeit, welche Pro Natura verneint.

Der ehemalige Stall wurde 2009 von François «Dudu» Duffey in eine Buvette umgebaut. Die Bewilligung des Greyerzer Oberamts von 2012 («Restaurant ja, Hotel nein») wurde 2013 vom Kantonsgericht bestätigt. Das Dossier geht nun zum kantonalen Raumplanungsamt zurück. Die Zukunft der Buvette ist ungewiss. chs

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