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Bundesrat beschliesst: Covid-Zertifikate bis Ende Juni und Fördergelder für Corona-Medikamente

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Bundesrat Alain Berset informiert über die neusten Beschlüsse des Bundesrates.
Keystone/Anthony Anex (Archivbild)

Ende Juni soll allen ein Covid-Zertifikat zur Verfügung stehen. Das hat der Bundesrat an seiner heutigen Sitzung beschlossen. Zudem spricht er 50 Millionen Franken für die Entwicklung von Covid-Medikamenten.

Die ersten Covid-Zertifikate sollen ab dem 7. Juni schrittweise ausgestellt werden. Ende Juni sollen dann erste Massnahmen an die Nutzung des Zertifikats geknüpft werden. Bis dann soll allen ein Zertifikat zur Verfügung stehen.

Der Bundesrat hat am Mittwoch den Einsatz des Covid-Zertifikats konkretisiert. Mit diesem Nachweis für geimpfte, genesene und negativ getestete Personen sollen auch Grossveranstaltungen wieder möglich werden und Orte mit erhöhtem Ansteckungsrisiko wie Diskotheken und Clubs wieder öffnen können.

Wer sich nicht impfen lassen kann oder will, kann auch mit einem Corona-Test ein Zertifikat erhalten. Selbsttests genügen wegen der zu geringen Genauigkeit allerdings nicht, um ein Zertifikat zu erhalten. Kindern und Jugendlichen bis 16 Jahre soll ein genereller Zugang ohne Covid-Zertifikat gewährt werden.

Neben diesen Eckpunkten präsentierte der Bundesrat den Fahrplan für die Umsetzung des Zertifikats, das vom Parlament in Auftrag gegeben worden war. «Die Arbeiten schreiten planmässig voran», heisst es in einer Mitteilung. Aktuell sei das Bundesamt für Informatik und Telekommunikation (BIT) daran, das Zertifikat EU-kompatibel, sicher und möglichst einfach umzusetzen.

Noch keine Einigung in der EU

In der EU ringen die Staaten und das Parlament noch über die Details. In den vergangenen Tagen wurde unter anderem darüber diskutiert, welchen Status frisch Getestete haben sollen und wer für die Kosten der Tests aufkommt. Ausserdem ging es um die Frage, ob das Zertifikat automatisch Reisefreiheit in Europa bedeutet oder ob und wie die EU-Staaten einschränken können.

Ebenfalls nicht abschliessend geklärt ist die Frage, welche Erleichterungen künftig in Ferienländern an die Einführung des einheitlichen Nachweises geknüpft sein sollen. Sollte es in dieser Woche zu einer Einigung zwischen den Unterhändlern von Rat und Parlament kommen, müsste die Entscheidung noch formell von den EU-Ländern und dem Parlament abgesegnet werden.

Rechtliche Basis bis Mitte Juni

In der Schweiz soll die genaue Umsetzung mit den entsprechenden Verordnungsanpassungen am 11. Juni 2021 in Konsultation bei den Kantonen, den Sozialpartnern und den Parlamentskommissionen geschickt werden, wie es in einer Mitteilung des Bundesrats heisst. Der Entscheid sei für den 18. Juni 2021 vorgesehen. Gleichzeitig sollen nach den Plänen des Bundesrats bereits erste Zertifikate ausgestellt werden.

Der Bundesrat sieht einen differenzierten Einsatz des Covid-Zertifikats vor. Nicht zum Einsatz kommen soll das Zertifikat an alltäglichen Orten, wie im öffentlichen Verkehr, an Schulen, in Läden, am Arbeitsplatz sowie an privaten und religiösen Veranstaltungen. Hier handle es sich «um staatliche Aufgaben oder elementare Freiheits- und Grundrechte», schreibt die Regierung.

Obligatorisch ein Covid-Zertifikat vorweisen soll man im internationalen Personenverkehr und an Orten, «die aus epidemiologischer Sicht heikel sind, wie Grossveranstaltungen oder Diskotheken». Der Bundesrat will das Zertifikat nach eigenen Angaben «nur so lange wie nötig» einsetzen.

Keine Schutzkonzepte bei Zertifikat

An weiteren Orten ist der Einsatz des Zertifikats freiwillig. Zu diesem «orangen Bereich» gehören laut dem Bundesrat Bars und Restaurants, Veranstaltungen mit weniger als tausend Personen, Freizeit-, Sport- und Unterhaltungsbetriebe, Sport- und Kulturvereine oder der Besuch von Spitälern und Heimen.

So sollen zum Beispiel ein Restaurant, ein Kino oder ein Fitnesscenter den Zugang auf Personen mit Covid-Zertifikat beschränken und dadurch auf Schutzkonzepte, Kapazitätsbeschränkungen oder Vorgaben wie die Maskenpflicht verzichten können. Den jeweiligen Betreibern steht eine solche Praxis aber frei.

Sollte sich die epidemiologische Lage verschlechtern und eine Überlastung des Gesundheitssystems drohen, dann sollen Schliessungen im «orangen Bereich» verhindert werden, indem der Zugang auf Personen mit einem Covid-Zertifikat beschränkt wird. Im Moment besteht laut dem Bundesrat «begründete Hoffnung, dass dies dank der fortschreitenden Impfung nicht notwendig sein wird».

Bund will Entwicklung von Covid-19-Medikamenten fördern

Der Bund macht Dampf bei der Entwicklung von Medikamenten gegen Covid-19. Der Bundesrat hat am Mittwoch einem befristeten Förderprogramm von 50 Millionen Franken zugestimmt und dessen Grundlagen festgelegt.

Die Beiträge sollen dem schnellen Zugang und der Versorgung der Bevölkerung mit den neuen und innovativen Medikamenten dienen, wie die Landesregierung mitteilte. Ausserdem sollen die Bedingungen zur Entwicklung und Herstellung von innovativen Impfstoffen in der Schweiz besser werden. Das Programm ist Resultat eines Aussprachepapiers.

Mit der Änderung des Covid-19-Gesetzes vom 20. März hat der Bund einen grösseren Spielraum für die Entwicklung und Produktion von Arzneimitteln gegen die Covid-19-Pandemie erhalten. Der Bundesrat kann neben der Förderung auch selbst Produktionsaufträge vergeben.

Seit dem Beginn der Pandemie hilft der Bund den Kantonen bei der Versorgung mit medizinischen Gütern. Subsidiär kann er auch Arzneimittel zur Behandlung von Covid-19-Patientinnen und -Patienten beschaffen. Das ergänzt der Bundesrat nun mit der mittelfristigen Strategie zur Erforschung, Entwicklung und Produktion von Covid-19-Medikamenten.

In dem Förderprogramm will die Regierung die grundlegenden Bedingungen für Investitionen des Bundes festhalten. So sollen die geförderten Medikamente der Bevölkerung bis Ende 2022 zugänglich sein. Zudem sollen sie sich gegenüber bereits vorhandenen oder zeitnah verfügbaren Mitteln besonders auszeichnen.

Der Bund finanziert nur mit, wenn keine privaten Quellen vorhanden sind oder der Zugang der Schweiz zu wichtigen Medikamenten erschwert ist. Für die Investitionen fordert der Bund eine Gegenleistung etwa in Form einer vorrangigen Belieferung.

Veröffentlicht werden die Kriterien und das Gesuchsprozedere des Programms ab Juli. Das Programm ist bis Ende 2022 befristet. Umsetzen soll das Programm eine bereits bestehende Organisation, die über die entsprechenden rechtlichen Strukturen verfügt und sich mit Förderprogrammen auskennt. Der Bundesrat entscheidet im Sommer über die Mandatsvergabe. sda

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