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Bundesrat hält an seinem Zeitplan für das Covid-Zertifikat fest

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Der Bundesrat hält an seinem Fahrplan fest: Ab dem 7. Juni sollen die ersten Covid-Zertifikate «schrittweise» ausgestellt werden. Spätestens Ende Juni sollen sie in der ganzen Schweiz zur Verfügung stehen, wie es in einer Mitteilung heisst.

Am Freitag hat der Bundesrat die Verordnung über die Covid-Zertifikate verabschiedet – und damit die rechtliche Grundlage für die Ausstellung der Zertifikate geschaffen.

Das Zertifikat wird in Papierform und elektronisch mit einer kostenlosen App, der «COVID Certificate App», zur Verfügung stehen. Mit der App kann das Zertifikat digital aufbewahrt und bei Bedarf vorgewiesen werden. Die elektronische Lösung ist mit dem von der EU vorgesehenen System «EU Digital COVID Certificate» kompatibel und ermöglicht die gegenseitige Anerkennung der Zertifikate. Tatsächlich passiert ist diese gegenseitige Anerkennung allerdings noch nicht.

Zweite App überprüft die Gültigkeit

Überprüft werden kann das Zertifikat mit einer zweiten App, der «COVID Certificate Check App». Dabei sieht die Person, die das Zertifikat prüft, jeweils Vornamen, Namen, Geburtsdatum und Gültigkeit des Zertifikats. Bei der Überprüfung würden keine Daten übermittelt oder gespeichert, heisst es weiter in der Mitteilung. Die Personendaten werden auch nicht bei der Bundesverwaltung gespeichert. Dadurch solle die Datensicherheit gewährleistet werden.

Verantwortlich für diese nun vorliegende Lösung ist das Bundesamt für Informatik und Telekommunikation (BIT). Nach einer Ausschreibung wurde der Auftrag innerhalb des Bundes an das BIT vergeben, das Finanzminister Ueli Maurer untersteht.

Die Zertifikate enthalten Angaben in lesbarer Form sowie fälschungssicher in einem QR-Code – versehen mit einer Signatur des Bundes.

Kantone erneut in der Pflicht

Wie bei der Impfung übernehmen die Kantone auch bei der Ausstellung der Covid-Zertifikate eine tragende Rolle. Die Kantone entscheiden, welche Fachpersonen etwa in Impfzentren, Spitälern oder Arztpraxen auf Antrag das Zertifikat ausstellen dürfen.

Der Bund stellt den Kantonen ein System für die Ausstellung, Überprüfung und den Widerruf von Covid-Zertifikaten zur Verfügung. Das System kann an bestehende kantonale IT-Systeme wie Test- und Impfsysteme angeschlossen werden, wie es weiter heisst.

«Der Bund begleitet die Kantone bei der Einführung der Lösung den damit verbundenen organisatorischen Aufgaben», schreibt der Bundesrat. Die Kantone seien im Vorfeld zum Verordnungsentwurf konsultiert und über die technischen Aspekte informiert worden, heisst es weiter in der Mitteilung.

Wie bei der Impfung dürfte es also wieder von Kanton zu Kanton unterschiedlich schnell vorangehen mit der Ausstellung der Zertifikate.

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