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Bundesrat will Nicht-EU-Bürgern weniger Sozialhilfe zahlen

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Der Bundesrat will die Sozialhilfequote unter Ausländerinnen und Ausländern von ausserhalb der EU und Efta senken. Zu diesem Zweck hat er zwei Gesetzesänderungen in die Vernehmlassung geschickt. Unter anderem soll ein tieferer Unterstützungsansatz für Drittstaatenangehörige eingeführt werden.

Angewendet werden soll dieser Ansatz in den ersten drei Jahren nach Erteilung einer Kurzaufenthalts- oder Aufenthaltsbewilligung, wie die Landesregierung anlässlich ihrer Sitzung am Mittwoch mitteilte. Ausserdem sollen die Anreize für Betroffene erhöht werden, eine Ausbildung zu machen.

Schon heute kann im Rahmen der Härtefallregelung eine Aufenthaltsbewilligung erhalten, wer eine Erwerbstätigkeit aufnimmt. Gemäss dem Vorschlag des Bundesrats würde dasselbe in Zukunft für Menschen gelten, die erfolgreich eine Ausbildung machen.

Die Landesregierung möchte zudem die Integrationskriterien im Ausländer- und Integrationsgesetz ergänzen: Neu würde demnach beispielsweise bei der Erteilung einer Niederlassungsbewilligung auch berücksichtigt, inwieweit jemand die Integration seiner Kinder, der Ehefrau oder des Ehemanns fördert.

An der bisherigen Regelung festhalten will der Bundesrat beim Entzug von Niederlassungsbewilligungen. Zur Debatte stand ursprünglich auch, die Hürden dafür zu senken.

Ursprung der Vorlage ist ein Postulat der Staatspolitischen Kommission des Ständerats. Schon Mitte Januar 2020 hatte der Bundesrat mehrere Massnahmen beschlossen, für die keine Gesetzesänderung notwendig ist. Dabei ging es vor allem um den Integrationsfluss.

Hintergrund ist der Anstieg der Sozialhilfekosten für Kantone und Gemeinden. Zwischen 2010 und 2019 nahmen die Ausgaben nach Angaben des Bundes um knapp 900 Millionen Franken auf 2,8 Milliarden Franken zu. Die Vernehmlassung dauert bis am 3. März.

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